Ethik-Kodex für die Tierärzteschaft verabschiedet

(03.11.2015) Tierärzteschaft stellt sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Mensch, Tier und Gesellschaft

Mit überwältigender Mehrheit hat der Deutsche Tierärztetag in Bamberg auf seiner Hauptversammlung am vergangenen Freitag einen Ethik-Kodex für die Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands beschlossen.

Bundestierärztekammer Wichtige ethische Verhaltensregeln werden damit erstmals kompakt zusammengefasst und präzisiert.

Eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe hatte zuvor unter dem Dach der Bundestierärztekammer (BTK) einen Vorschlag erarbeitet, in den über drei öffentliche Kommentierungsrunden auch viele Anregungen der Tierärzteschaft eingeflossen sind.

Im Ergebnis liegt nun ein zweiseitiger Kodex vor, der sich in fünf Bereiche untergliedert. Er „legt in Achtung der Würde der Tiere und in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft die Selbstverpflichtungen der Tierärztinnen und Tierärzte zum ethisch richtigen Handeln dar“, wie es in der Präambel heißt.

„Die Arbeitsgruppe hat mit diesem Kodex eine großartige Arbeit geleistet. Betonen möchte ich, dass die Verfassung in der Wir-Form nicht von ungefähr zustande kam: Diese Formulierung stellt die starke Selbstverpflichtung des gesamten Berufsstandes heraus, die wesentlich weiter geht, als die Verpflichtung des einzelnen Tierarztes.

Man kann also als Fazit sagen, dass sich mit dem Ethik-Kodex die Tierärzteschaft als Ganzes ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Mensch, Tier und Gesellschaft stellt“, unterstreicht Prof. Dr. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Der Kodex, dessen Erarbeitung im Ergebnis des 26. Deutschen Tierärztetages in Bremen beschlossen wurde, ist auch ein klares Bekenntnis zur Einheit des Berufes, spricht er doch Praktiker, Amtstierärzte aber auch Tierärzte in der Industrie und Forschung gleichermaßen an.

Er verpflichtet sich ausdrücklich dem „One Health-Prinzip“, macht aber gleichzeitig deutlich, dass Tierärzte durch ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten besonders dem Tierschutz verpflichtet sind.

Auch der ursprünglich „spezielle Teil“ wurde noch einmal überarbeitet. Er gehört nicht zum eigentlichen Ethik-Kodex und soll und kann nur Erläuterung zu diesem sein bzw. Merkblatt-Funktion für das einzelne Mensch-Tier-Verhältnis der verschiedenen Berufsfelder haben.

Die Tierärzteschaft hat die Möglichkeit, diese Erläuterungen bis zum 28. Februar 2016 zu kommentieren. Der Entwurf ist auf der Homepage der BTK unter www.bundestieraerztekammer.de einsehbar.




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