BTK erleichtert über Ergebnis des Fachgesprächs zum tierärztlichen Dispensierrecht

(08.12.2014) Gesunde Tiere brauchen keine Arzneien – so lässt sich das Ergebnis eines Fachgesprächs zusammenfassen, das am 4. Dezember 2014 mit zahlreichen Interessengruppen auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Berlin durchgeführt wurde.

Alle rund 100 Vertreter aus der Überwachung, Tierärzteschaft, Politik, Wissenschaft und Industrie waren sich einig, dass eine Abschaffung des Dispensierrechtes nicht dazu beitragen kann, den Verbrauch von Arzneimitteln, insbesondere Antibiotika, zu senken.

„Ich bin froh, dass die unüberlegten Forderungen einiger populistischer Journalisten oder Politiker hier keinen Platz hatten“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

„Die ernsthafte Debatte machte klar, dass der Tierarzt aus Tierschutzgründen Arzneimittel anwenden und abgeben muss, wenn Tiere krank sind.

Der Verbrauch an Antibiotika lässt sich nicht dadurch senken, dass der Landwirt bei einer Erkrankung seiner Tiere zur Apotheke läuft oder gar Antibiotika im Internet bestellt. Damit würde nur der Schwarzmarkt gefördert und die Überwachung erschwert.

Selbst die Apotheker verzichten gern auf dieses Geschäft und sehen ein, dass die qualifizierte Beratung, Diagnose und Therapie aus einer Hand kommen sollte. Sie bescheinigen den Tierärzten einen sorgfältigen Umgang mit dem Dispensierrecht“, macht Mantel deutlich.

Das Fachgespräch basierte auf einem Gutachten zur Überprüfung des Dispensierrechts, das im Auftrag des BMEL erstellt und am 7. Oktober 2014 veröffentlicht wurde. Es zeigt Vor- und Nachteile des Dispensierrechts auf und beleuchtet die Auswirkungen einer Abschaffung oder einer Änderung.

Dies entsprach einem Beschluss des Bundesrates. Hintergrund ist das globale Problem der Zunahme resistenter Keime und die Annahme, dass Tierärzte für einen zu hohen Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung verantwortlich sind.

Das tierärztliche Dispensierrecht gibt Tierärzten das Recht, Arzneimittel für einen konkreten Behandlungsfall an Tierhalter zu verkaufen. Es ist an strenge Regeln, z. B. die behördliche Genehmigung zum Führen einer tierärztlichen Hausapotheke, gekoppelt. Einen freien Handel gibt es nicht.

Die Bundestierärztekammer hat bereits vor drei Jahren gefordert, dass man Betriebe ermitteln muss, die im Vergleich zu ähnlichen Haltungsbetrieben zu viele Antibiotika verbrauchen. Hier müsse man die Ursachen herausfinden und abstellen, denn jeder Einsatz von Antibiotika erhöht die Gefahr der Resistenzbildung.

Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde dieses Projekt bereits begonnen. Darüber hinaus müssen aber auch die Tierhaltungen selber, ihr Management sowie vorbeugende Maßnahmen wie Hygiene und Impfungen, Tierzucht und Fütterung auf den Prüfstand.

Mantel: „Tiergesundheit und Tierschutz sind Ziele in Gegenwart und Zukunft, an denen wir Tierärzte gemeinsam mit Tierhaltern und anderen Berufsgruppen arbeiten müssen. Einfache und schnelle Lösungen, wie mancher sie gerne hätte, gibt es leider nicht!“



Weitere Meldungen

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Fachdiskurs bestätigt tierärztliches Dispensierrecht

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 4. Dezember 2014 in Berlin ein Fachdiskurs zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts stattgefunden
Weiterlesen

Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)

Fachdiskurs über Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts in Berlin

Am kommenden Donnerstag findet auf der Grundlage des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts im BMEL in Berlin ein so genannter Fachdiskurs mit Vertretern von 72 Interessensgruppen statt
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts

Die Resistenzbildung von Krankheitserregern gegen Antibiotika wurde schon vor vielen Jahren erkannt. Zahlreiche Initiativen in Medizin, Forschung und Politik wurden dagegen ergriffen
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Gebührenordnung für Tierärzte und Dispensierrecht sichern die Qualität tierärztlicher Versorgung in Deutschland

Prof. Dr. Theodor Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, anlässlich des 7. Leipziger Tierärztekongresses im Interview
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Tierärzte leisten mehr als Medikamentengabe: Gegen Aufhebung des Dispensierrechts

Seit der Diskussion um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung steht das Dispensierrecht der Veterinäre zur Disposition. Dieses bricht quasi das Apothekenmonopol und erlaubt den Tierärzten eine eigene Hausapotheke zu führen und Medikamente direkt an die Tierhalter zu verkaufen
Weiterlesen

ATF

Neue Entwicklungen im Arzneimittelrecht in der Veterinärmedizin

Am 21.6.2012 werden in Berlin unter anderem Fragen wie „Was gestattet, was verbietet das derzeitige Dispensierrecht?“ und „Möglichkeiten und Grenzen des Antibiogrammes“ thematisiert
Weiterlesen

Magazin

Firmennews

Neuerscheinungen