Bundestierärztekammer fordert Verbot der Anbindehaltung von Rindern

(19.05.2015) Trotz massiver Kritik des Hessischen Bauernverbandes bleibt die Bundestierärztekammer bei ihrer Forderung, die Anbindehaltung von Rindern mit einer angemessenen Übergangsfrist zu verbieten.

Die Anschuldigung des Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes, die Bundestierärztekammer würde mit ihrer Position „einen massiven Angriff auf die hessischen Milchviehbetriebe und die dahinterstehenden Familien“ betreiben, ist für Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, nicht nachvollziehbar.

Bundestierärztekammer Nicht zuletzt angestoßen durch eine Aktion der Tierschutzorganisation „Animals‘ Angels“ ist die Anbindehaltung von Rindern wieder in die Diskussion geraten. Die Organisation hatte im Sommer 2014 Recherchen zur Anbindehaltung von adulten Rindern in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse in einer Broschüre zusammengetragen, die im Februar diesen Jahres an Landwirte und Amtsveterinäre versandt wurde.

Fakt ist, dass es in Deutschland kein explizites Verbot der Anbindehaltung von über sechs Monate alten Rindern gibt. Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung regelt die Haltung nur für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten und verbietet hier die Anbindung.

Konkrete Anforderungen an die Haltung von älteren Rindern sucht man vergebens.

Vor diesem Hintergrund erarbeiteten die Ausschüsse für Tierschutz und Wiederkäuer der Bundestierärztekammer eine Stellungnahme, die im April an das zuständige Referat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verschickt worden ist.

„Kernpunkt dieser Stellungnahme ist die Forderung nach Schaffung klarer rechtlicher Regelungen zur Gestaltung der Haltungsform von über sechs Monate alten Rindern. Unsere Experten sind sich darin einig, dass die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten Übergangsphase grundsätzlich verboten werden muss“, betont Prof. Dr. Mantel.

Letztendlich sollte ein Mehr an Tierwohl – besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Kritik an landwirtschaftlichen Tierhaltungen – auch im Interesse der Tierhalter sein.

Mantel: „Im Gespräch mit Bauernverbänden habe ich immer wieder betont, dass Verbesserungen in der Tierhaltung nur gemeinsam mit den Landwirten und nicht gegen diese durchgesetzt werden können! Aus diesem Grund sprechen wir in der Stellungnahme auch von einer angemessenen Übergangsfrist.“




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