Die Bundestierärztekammer fordert: der Hochleistungszucht müssen Grenzen gesetzt werden!

(26.04.2016) Die Nutztierzucht muss endlich wieder auf ein Gleichgewicht zwischen Leistung und Gesundheit ausgerichtet werden

Landwirtschaftliche Nutztiere werden gehalten, um Lebensmittel für uns Menschen zu produzieren: Kühe geben täglich Milch, Sauen gebären jedes Jahr so viele Mastferkel wie möglich und Hühner legen fast jeden Tag ein Ei.

Bundestierärztekammer Damit dies möglich ist, wurde die Leistungsfähigkeit, also die Menge des produzierten Lebensmittels pro Einzeltier, durch selektive Zucht immer weiter gesteigert. Aus Kühen, Schweinen, Hennen und Puten sind längst Hochleistungstiere geworden.

Der Preis für dieses „immer mehr“ ist allerdings hoch: „Wir beobachten ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen genetischer Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Tiere im Nutztierbereich“, erläutert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

„Leistungsabhängige Krankheiten spielen eine immer größere Rolle. Dennoch steht bei der Zuchtauswahl nach wie vor die Leistung im Vordergrund.“

Hochleistende Tiere sind besonders anfällig für Krankheiten. Dem muss durch besonders anspruchsvolle Haltung, Pflege und Fütterung Rechnung getragen werden. „Selbst hervorragendes Management kann die aufgezeigten Probleme nicht immer reduzieren“, führt Tiedemann aus.

„Die Korrelation zwischen genetisch programmierter Hochleistung und Krankheitsanfälligkeit führt immer öfter zu Schmerzen und Leiden und kann die Lebensdauer verkürzen.“

Das Ungleichgewicht zwischen leistungsorientierten Zuchtzielen und damit in der Folge auftretenden Gesundheits- und Tierschutzproblemen kann durch eine tiermedizinische Betreuung der Tiere nur bedingt beeinflusst werden. „Das Ausschöpfen tierärztlicher Behandlungsmöglichkeiten reicht dafür nicht aus“, so Tiedemann.

Die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer hat daher am 16. April 2016 eine Resolution verabschiedet, in der rechtliche Regelungen für die Zucht von Nutztieren gefordert werden.

Die Berücksichtigung der Tiergesundheit bei der Zucht auf Leistungsfähigkeit, wie im Tierzuchtgesetz verankert, greift nach Ansicht der Delegierten zu kurz, solange sie nicht näher definiert und unter Strafe gestellt wird.

Die Bundestierärztekammer hofft, dass sich der Gesetzgeber dieses lange diskutierten Themas annimmt und sich nicht länger scheut, per Rechtsverordnung erblich bedingte Krankheitsrisiken auch in der Nutztierzucht näher zu bestimmen und zu verbieten, wenn sie zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz führen können.




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