Bundesrat hat 16. AMG-Novelle beschlossen

(09.07.2013) Nach langen Verhandlungen hat der Bundesrat am 5. Juli 2013 mit dem „16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes“ (AMG)“ den Weg für eine systematische Erfassung des Antibiotikaverbrauchs in der Nutztierhaltung frei gemacht.

Der Arzneimittelausschuss der Bundestierärztekammer begrüßte in seiner heutigen Sitzung diesen Durchbruch, der trotz Vermittlungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist.

Bereits im November 2011 hat die Bundestierärztekammer ein Konzept vorgelegt, das mittels einer Datenbank eine vollständige Transparenz des Arzneimitteleinsatzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren herstellen sollte. Erklärtes Ziel ist es, den Einsatz insbesondere von Antibiotika zu verringern.

„Mit der Datenerfassung sollen Betriebe ermittelt werden, die besonders häufig Antibiotika einsetzen. In diesen Betrieben müssen gezielt die Haltungsbedingungen geprüft und durch tierärztliche Beratung eine dauerhafte Verbesserung der Tiergesundheit erreicht werden. Eine ähnliche Vorgehensweise ist nun nach zähem Ringen um die Details mit der 16. AMG-Novelle beschlossen worden“, sagt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die Tierärzteschaft bemüht sich seit vielen Jahren um einen Beitrag zur Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika, einen sorgsamen Umgang und eine Verminderung von Resistenzen. Prof. Dr. Mantel: „Aber es bleibt noch viel zu tun. Der Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin spielt eine erhebliche Rolle und darf nicht vernachlässigt werden. Außerdem sind weitere Forschungen zu Resistenzmechanismen und zu Maßnahmen nötig, die der Vorbeugung von Krankheiten dienen.“

In Bezug auf die Einrichtung einer staatlichen Datenbank fordert die Bundestierärztekammer, unnötige Bürokratie – also zum Beispiel Doppeleingaben – zu vermeiden, die den Tierärzten die Zeit raubt. Sinnvoll wäre hier eine automatisierte Lösung, möglicherweise unter Nutzung bereits vorhandener Erfassungssysteme.




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