Bundestierärztekammer zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

(19.09.2012) Das Bundeskabinett hat am 19.9.2012 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Daten darüber liefern soll, in welchen tierhaltenden Betrieben zu große Mengen an Antibiotika eingesetzt werden.

Die Bundestierärztekammer begrüßt diesen Beschluss, da er zu einer Minimierung des Antibiotikaeinsatzes führen soll und so einen Beitrag zur Vermeidung von Resistenzentwicklungen leisten kann.

Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf eine staatliche Datenbank vor, die die „Therapiehäufigkeit“ in Mastbetrieben messen soll, ein verpflichtendes Minimierungskonzept vom behandelnden Tierarzt bei Überschreiten einer Kennzahl und Ermächtigungen, mit denen die Therapiefreiheit der Tierärzte eingeschränkt werden kann.

„Dass in Betrieben mit zu hohem Antibiotikaverbrauch gezielt mit tierärztlicher Hilfe gegengesteuert werden soll, ist eine gute Maßnahme. Sie entspricht einem Vorschlag, den wir schon im November 2011 in unserem Antibiotika-Minimierungskonzept entworfen haben“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Vizepräsident der Bundestierärztekammer.

Leider greift die Datenbank, die die Bundesregierung jetzt beschlossen hat, aber zu kurz.

Sie ist nicht geeignet, Ursachen und Umfang von antibiotischen Behandlungen in einem Betrieb zu ermitteln.

Dadurch könnten Anreize gegeben werden, Reserveantibiotika zu geben oder eine Behandlung zu unterlassen. Weiterhin ist zu befürchten, dass die zuständigen Behörden mit der Datenflut erheblich belastet werden, ohne eine vernünftige Grundlage für eine risikoorientierte Überwachung zu erhalten.

Dazu Dr. Uwe Tiedemann: „Wir fordern darum weiterhin, die Antibiotika-Datenbank zu verfeinern. Außerdem darf man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und die Therapiefreiheit der Tierärzte so weit einschränken, dass eine Behandlung kranker Tiere nicht mehr möglich ist.

Die vorbeugende tierärztliche Bestandsbetreuung muss vermehrt zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden, und in ganz Europa sollte eine Verschreibungspflicht für Antibiotika gelten.“

Die Tierärzteschaft versucht seit Jahren durch zahlreiche Aktivitäten und Vorschläge Resistenzbildungen zu vermindern und einen Beitrag zur Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika zu leisten.

Die Tierhaltung darf aber nicht als alleinige Ursache für Resistenzen im Humanbereich festgemacht werden. Strategien und Forschungen müssen in alle Richtungen gehen, dabei ist auch die Humanmedizin gefragt.




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