Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in Bayern

(25.08.2015) Bundestierärztekammer informiert über die gefürchtete Pferdekrankheit

Meldungen aus Bayern haben in den letzten Wochen zu Sorge unter Pferdehaltern geführt, denn dort gab es mehrere Fälle der gefürchteten Pferdeseuche Equine Infektiöse Anämie (EIA).
Die EIA oder „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ gehört zu den am meisten gefürchteten Pferdekrankheiten.

Bundestierärztekammer An dieser durch Viren verursachten Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe können neben Pferden auch andere Einhufer wie Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras erkranken. Auf Menschen oder andere Tierarten ist das Anämievirus jedoch nicht übertragbar.

„Das Virus bleibt im getrockneten Blut etwa sieben Monate infektionsfähig, im Kot und Harn behält es seine Infektionsfähigkeit für zwei Monate. Verbreitet wird es hauptsächlich über blutsaugende Insekten, hier vor allem durch Bremsen, die das Virus von infizierten auf nichtinfizierte Tiere übertragen.

Damit sich ein Pferd mit EIA infizieren kann, muss es aber mehrfach gestochen werden“, erklärt Prof. Dr. Karsten Feige vom Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer.

Die Viruspartikel werden von Pferden periodisch über Speichel, Milch und Sperma ausgeschieden und können über intakte Haut und Schleimhäute, aber auch über Wunden in den Körper aufgenommen werden.

Aus diesem Grunde besteht auch unwissentlich die Gefahr einer Übertragung über Blutprodukte (Serum, Plasma, Blut) oder gemeinschaftlich genutztes Sattel- und Putzzeug.

Zudem wird die Erkrankung von der infizierten Stute auf das ungeborene Fohlen übertragen. Eine direkte Infektion von Tier zu Tier ist jedoch eher sehr selten.

Feige: „Vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten erster Krankheitsanzeichen können einige Tage bis drei Monate vergehen. Innerhalb von zwei bis sieben Wochen kann die Infektion zum Tod der Tiere führen.

Charakteristisch bei akutem Krankheitsverlauf sind mittel- bis hochgradiges Fieber blasse oder gelbliche Schleimhäute, punktförmige Blutungen der Schleimhaut, gerötete Augen mit vermehrtem Tränenfluss oder Blut im Kot.

Tückisch ist, dass die Erkrankung heutzutage ohne Symptomatik verläuft: Diese Pferde stellen als lebenslange Virusträger und potenzielle Ausscheider des Virus eine große Gefahr für gesunde Pferde dar.“

Was kann der Pferdehalter tun?

  • Um sicherzugehen, ob ein Pferd mit dem Virus infiziert ist, erfolgt ein sogenannter „Coggins-Test“. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis von Antikörpern im Blutserum. Der Test dauert ca. drei Tage, ist kostengünstig und ungefährlich. Ist das Ergebnis positiv, gilt das Pferd als infiziert.
  • Zur Vorbeugung der EIA ist es für den Tierhalter lediglich möglich, durch konsequente Bekämpfung der übertragenden Insekten und Hygienemaßnahmen das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Einen zusätzlichen Schutz bieten die sogenannten Repellentien. Das sind spezielle Wirkstoffe, die direkt auf das Pferd aufgetragen werden, um den Saugakt der Insekten zu vermeiden.
  • Um die Gefahr einer Einschleppung der Seuche und ihrer Verbreitung zu reduzieren, empfehlen wir, bei jeder Form von Neuzugängen oder Bestandswechsel eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Coggins-Tests zu verlangen! Dies gilt besonders mit Blick auf möglicherweise illegale Importe von Pferden aus anderen Ländern, insbesondere Osteuropa.


Achtung:

Bei der EIA handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung staatlich geregelt ist. Schon der Krankheitsverdacht muss unverzüglich dem Veterinäramt angezeigt werden. Dieses leitet dann weitere diagnostische Schritte und Maßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung ein.

Hierunter fallen z. B. Maßnahmen wie Quarantäne von krankheitsverdächtigen Tieren, Bestandssperrungen und Transportbeschränkungen. Impfungen und Heilversuche sind verboten!

Da bisher kein geeigneter Impfstoff auf dem Markt existiert und latent infizierte Tiere eine Infektionsgefahr darstellen, basiert die Bekämpfung neben der Durchführung von Sperr- und Quarantänemaßnahmen bisher auf der Tötung infizierter Tiere.

Wie ist vorzugehen, um die Ansteckende Blutarmut der Einhufer in Deutschland zu tilgen?

Dazu Prof. Dr. Dipl. Gerald F. Schusser, Direktor der Medizinischen Tierklinik der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig und Mitglied im Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer: Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 1. Mai 2014 legt den vorbeugenden Schutz (Prävention) vor Tierseuchen gesetzlich fest. Damit betrifft das auch die anzeigepflichtige Tierseuche „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“.

Die Prävention erfolgt durch Beibringen eines negativen Coggins-Test-Zeugnisses (nicht älter als drei Monate) bei Kauf, Verkauf, Bestandswechsel, Turnierteilnahme oder Import (TierGesG § 6, 1 Ziffer 8b, 25). Alle übrigen Pferde, Esel, Maultiere oder Maulesel werden einer jährlichen Kontrolluntersuchung (TierGesG § 10 Monitoring) unterzogen. Die Blutuntersuchung zur Durchführung eines Coggins-Testes wird laut TierGesG § 5,3 in einer beauftragten Untersuchungseinrichtung vorgenommen.

Die Kosten der Untersuchung übernimmt die Tierseuchenkasse und die tierärztlichen Kosten werden vom Tierhalten/Tiereigentümer getragen, um eine Einhuferpopulation ohne „Ansteckende Blutarmut“ – Tierseuchenfreiheit laut TierGesG § 9 in Deutschland zu haben!





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