Live-Webinar: Antibiotika-Meldungen – Warum, wann und wie?
Am 17. Dezember 2024 findet bei Myvetlearn.de von 19:30 – 21:00 Uhr ein Live-Webinar zu Antibiotikameldungen statt.
Wer muss wann und wie als Tierärztin oder Tierarzt die Abgabe oder die Anwendung von Antibiotika dokumentieren und melden?
Hintergrund der Meldepflicht, die jetzt nicht mehr länger nur für Nutztiere, sondern fortan auch für Haustiere und Pferde besteht, sind zunehmende bakterielle Resistenzen und damit eine ansteigende globale Gesundheitsbedrohung sowohl im Human- als auch im Veterinärsektor.
Das bedeutet, dass die Mortalität aufgrund von Infektionen mit resistenten oder auch multiresistenten Bakterien jedes Jahr steigt. Hieraus ergibt sich ein notwendiger Handlungsbedarf, damit auch zukünftig bakterielle Infektionen bei Menschen und Tieren adäquat und effektiv behandelt werden können.
Eine große Herausforderung der neuen europäischen Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) ist die Vorgabe der EU-weiten Erfassung von Antibiotikaverwendungen bei Tieren.
Seit 2023 sind alle Mitgliedstaaten der EU nach Art. 57 der Verordnung (EU) 2019/6 verpflichtet, die bei Tieren eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln (in Deutschland zurzeit nur Antibiotika) zu erfassen und an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln.
Die nationale Implementierung der Verbrauchsmengenerfassung erfolgt in drei Stufen in Abhängigkeit der im Art. 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578 gelisteten Tierarten. Für Rinder, Schweine, Hühner und Puten werden seit 2023 Antibiotikameldungen getätigt.
Weitere Tierarten wie z.B. auch Pferde, Hunde und Katzen folgen in den nächsten Jahren.
Das kostenfreie Live-Webinar, das Myvetlearn.de in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt, gibt einen Überblick über die Strategien zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen und über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Antibiotikameldungen, insbesondere in der nationalen Rechtsprechung.
Es wird zudem genau erklärt, wie Dokumentation und Meldung der Antibiotikamengen durchzuführen sind, wo Informationen über den aktuellen Stand und Hintergründe zu finden sind und wo es bei der Umsetzung Unterstützung gibt.
Die Fortbildung ist mit 2 ATF-Stunden anerkannt.