Online-Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 Strahlenschutzverordnung
(14.10.2021) Trotz Corona und mangelnder Präsenzfortbildungen müssen Tierärztinnen und Tierärzte die Fachkunde im Strahlenschutz entsprechend der Strahlenschutzverordnung aktualisieren. Unter Myvetlearn.de finden Tierärztinnen und Tierärzte eine Online-Fortbildung, die diese Aktualisierung nach § 48 Strahlenschutzverordnung ermöglicht.
Die Online-Fortbildung besteht aus drei E-Learning-Module, die in Eigenregie bis 7 Tage vor dem ausgewählten Live-Online-Seminar durchgearbeitet und mit einem Multiple-Choice-Test erfolgreich abgeschlossen werden müssen.
Hier werden die Kenntnisse über den aktiven und passiven Strahlenschutz, die rechtlichen Grundlagen, Bildgebung und Entwicklung sowie das digitale Röntgen vermittelt.
Anschließend erfolgt die Teilnahme an einem Live-Online-Seminar, das entweder am 3. oder am 17. November 2021 von 19:30 bis 21:00 Uhr stattfindet. Am 3.11.2021 werden von Dr. L. Stegen orthopädische Fälle von Hund und Katze besprochen, am 17.11. geht C. Gerdes auf das Röntgen der distalen Gliedmaße des Pferdes mit Fallbeispielen ein.
Neben der Aktualisierung der Fachkunde werden für die erfolgreiche Teilnahme an dieser Fortbildung noch 6 ATF-Stunden anerkannt.
Programm & Anmeldung unter www.Myvetlearn.de
Da auch Tiermedizinische Fachangestellte ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren müssen, bietet Vetion.de unter www.tfa-fortbildung.de ebenfalls eine entsprechende Online-Fortbildung zusammen mit dem Bundesverbandpraktizierender Tierärzte (bpt) und dem Forum für Tiergesundheit an.
Diese Online-Fortbildung besteht aus zwei E-Learning-Module, in denen auf den aktiven und passiven Strahlenschutz, die rechtlichen Grundlagen, Bildgebung und Entwicklung eingegangen wird.
Die Inhalte müssen im Selbststudium bei freier Zeiteinteilung innerhalb von 6 Wochen nach dem ersten Login in den Kurs durchgearbeitet werden. Anschließend ist ein Testat in Form eines Multiple-Choice-Tests abzulegen. Das Testat muss beim ersten Versuch bestanden werden, dafür müssen 70% der Fragen korrekt beantwortet werden.
Der Kurs ist mit 1 AG TFA-Fortbildungsstunde von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte nach § 5 Abs. 1a und 2 des Gehaltstarifvertrages anerkannt.
Die Kursgebühr beträgt 74 Euro. Für MitarbeiterInnen von Tierarztpraxen, die beim bpt Mitglied sind, beträgt die Kursgebühr 66,00 Euro (bpt-Mitglieder bitte ausschließliche Anmeldung über www.bpt-akademie.de).
Programm & Anmeldung unter www.tfa-fortbildung.de