E-Learning-Kurs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung - Was Tierarztpraxen beachten müssen
(10.04.2018) Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit gehen zahlreiche Änderungen der bislang geltenden Datenschutzbestimmungen einher, die auch vor den Praxis- und Klinikbetreibern nicht Halt machen. Zudem drohen bei Verstößen empfindliche Geldstrafen bis zu vier Prozent des Konzern-Jahresumsatzes.
Datenschutzrechtlich relevante Vorgänge sind bereits das Aufnehmen von Halterinformationen und das Speichern dieser Informationen in einer (elektronischen) Behandlungsdokumentation, also im Grunde bereits die Verwendung einer Praxissoftware oder die Weitergabe der Daten an eine Abrechnungsstelle.
Dem müssen die Patientenbesitzer in der Regel fortan schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist zu dokumentieren, ebenso wie die Zwecke der Datenverarbeitung und die jeweilige Rechtsgrundlage. Neu sind umfangreiche Informationspflichten und ein Recht auf Herausgabe der (maschinenlesbaren) Daten.
Zur Sicherung und Verwaltung der Daten müssen zudem einige Maßnahmen ergriffen werden, so muss u.a. die Datensicherung technisch zeitgemäß und sicher sein. Zudem sind Datenpannen künftig unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Weiterhin muss, wie bisher, in Praxen ab 10 Personen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden.
Im Rahmen einer Kooperation von ATF, bpt und Vetion.de bieten wir Ihnen ab 2. Mai 2018 unter www.myvetlearn.de einen E-Learning-Kurs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung mit RAin Gabriele Moog (bpt) als Referentin an. Darin geht sie u.a. auf folgende Fragen ein:
- Personenbezogene Daten was ist das?
- Wer ist für Datenschutz verantwortlich?
- Wie vermeide ich teure Strafen?
- Was hat es mit dem Datenschutzbeauftragten auf sich?
- Welche neue Dokumentation kommt auf die Tierarztpraxis zu?
- Welchen Mehraufwand bringen die neuen Informationspflichten?
- Einwilligung wie funktioniert sie?
- Welche neuen Rechte hat mein Kunde?