9. Leipziger Tierärztekongress: Fortbildung für Tiermedizinische Fachangestellte

(15.10.2017) Antibiotikaeinsatz, Dermatologie oder tierschutzkonformes Verhalten: Am Kongresssamstag des 9. Leipziger Tierärztekongresses (18. bis 20. Januar 2018) können Tiermedizinische Fachangestellte sich in den Themenfeldern „Von Antibiotika bis Zelle“ und „Recht für Tiermedizinische Fachangestellte“ fortbilden.

Ergänzt wird das Programm durch einen Kurs am 21. Januar zur „Aktualisierung der Fachkenntnisse für Tiermedizinische Fachangestellte“.

Bei der Vergabe von Medikamenten oder medizinischen Notfällen stehen Tiermedizinische Fachangestellte (TMFA) immer wieder vor Herausforderungen. Sie tragen eine hohe Verantwortung gegenüber den zu behandelnden Tieren.

Leipziger Tierärztekongress Was sie zum Einsatz von Antibiotika wissen müssen, wie Teamwork in einer katzenfreundlichen Praxis gelingt oder welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Versorgung bei einem chirurgischen Notfall geschaffen werden sollten, sind Inhalte des Themenkreises „Von Antibiotika bis Zelle“. Weitere Vorträge zu „Dermatologie – Tipps zur Besitzerkommunikation bei allergischen Patienten“ und „Der onkologische Patient – auch eine Herausforderung für die TMFA“ beschäftigen sich mit der speziellen Behandlung von Tumoren und dermatologischen Erkrankungen.

Den Vorsitz für beide Vortragsblöcke „Antibiotika bis Zelle“ hat Dr. Silvia Blaschzik von der Klinik für Kleintiere der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig inne.

Recht für Tiermedizinische Fachangestellte

Nicht nur medizinische, sondern auch rechtlich relevante Vorgänge sind Themen mit denen sich die TMFA in ihrem Beruf konfrontiert sieht.

Im Themenblock „Recht für Tiermedizinische Fachangestellte“ unter dem Vorsitz von Dr. Katharina Gratzke, Fachtierärztin für Klein- und Heimtiere in Gommern, können die Fortbildungsteilnehmer in den Bereichen Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst, Tierschutzkonformes Verhalten, Dokumentations- und Meldepflichten bei Unfällen in der Praxis sowie der Futtermittel-Kennzeichnungspflicht nach geltendem Futtermittelrecht ihr Wissen erweitern.

Als Fortbildung anerkannt

Der Besuch des Schwerpunktes „Tiermedizinische Fachangestellte“ wird den Teilnehmern gemäß § 5 (Abs. 1 und 2) des Gehaltstarifvertrages als Fortbildung mit insgesamt 6 Fortbildungsstunden anerkannt.

Kurs: Aktualisierung der Fachkenntnisse

Am Sonntag haben Tiermedizinische Fachangestellte die Möglichkeit in dem Kurs „Aktualisierung der Fachkenntnisse für Tiermedizinische Fachangestellte“ ihr Fachwissen aufzufrischen.

Dieser behandelt die Röntgenverordnung und vermittelt die rechtlichen Grundlagen des Strahlenschutzes, die biologische Strahlenwirkung und den praktischen Strahlenschutz.

Der Kurs findet am 21. Januar 2018 von 9.00 bis 13.00 Uhr in der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig statt. Eine Voranmeldung ist notwendig und im Online-Ticketshop möglich.

www.tieraerztekongress.de


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