Staatliche Tierwohlkennzeichnung: Weichenstellung notwendig

(30.07.2018) Die GGTM begrüßt die Initiative der Bundesregierung/des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eine gesetzliche Grundlage zur Vereinheitlichung der bisher privatrechtlichen Label zur Kennzeichnung von Tierhaltungssystemen zu erreichen, um die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen.

Aus Sicht der GGTM müssen oberste Ziele des Gesetzes Klarheit der Kriterien und eindeutige Grenzwerte sein.

Die GGTM unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen, die zu Verbesserungen der Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere führen sollen.

GGTM Die Kennzeichnung von Haltungen als Maßnahme zur Verbesserung von Haltungsbedingungen wurde bei Legehennen bereits erfolgreich eingeführt. Heute können Konsumenten mit dem Kauf von Eiern entscheiden, welche Haltungsform sie unterstützen wollen.

Analog zu der Eierkennzeichnung kann das Tierwohllabel mit einer Teilnahme auf freiwilliger Basis nur ein erster Schritt hin zu einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsbedingungen für alle Nutztiere und für alle tierischen Produkte sein.

Mit dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf ist aus Sicht der GGTM ein zu großer Spielraum für die Festlegung der Kriterien gegeben, die den unterschiedlichen Stufen des Labels zugrunde liegen.

Notwendig ist eine ausreichend klare Differenzierung zwischen den Stufen und zu den bereits heute für alle Tiere geltenden Anforderungen des Tierschutzrechts.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Unterschiede zwischen den Stufen transparent und leicht erkennbar sein.

In den Rechtsverordnungen, die auf dem zukünftigen Gesetz beruhen, sollten aus Sicht der GGTM folgende Eckpunkte für alle Tierarten schon auf der Basisstufe berücksichtigt werden:

  • Keine Fixierung von Tieren (Kastenstände, Anbindehaltung)
  • Verzicht auf systembedingte schmerzhafte Eingriffe (Enthornung, Schwanzkupieren, Zähne abschleifen, Schnäbel kürzen etc.)
  • Keine Haltung auf vollperforierten Böden
  • Strukturierung von Ställen und Einführung von Beschäftigungsmaterial
  • Einbeziehung tierbezogener Parameter, die Gesundheitskriterien beinhalten, in die Kontrolle
  • Größe der Betreuungseinheiten pro ausgebildete Fachkraft
  • Einbeziehung von Ergebnissen der Schlachttieruntersuchungen als Kriterien für Tiergesundheit
  • Rechtliche, personelle und organisatorische Trennung der Kontrollstellen von Erzeugerorganisationen
  • Keine vollständige Delegierung von Aufgaben des Bundesamtes an privatrechtliche Organisationen, um eine unabhängige Kontrolle zu gewährleisten

Die GGTM fordert, dass die Ergebnisse der Überprüfungen im Rahmen des Tierwohllabels im Tierschutzbericht der Bundesregierung regelmäßig öffentlich gemacht werden.

Die GGTM fordert, dass unabhängig vom geplanten Tierwohllabel die Anforderungen des Tierschutzrechts in allen tierhaltenden Betrieben intensiver überprüft und durchgesetzt werden.

Dafür sind die Kompetenzen der Amtstierärzte und die personellen Kapazitäten der Veterinärämter entsprechend zu verstärken.

Eine Rekrutierung von amtlichen Tierärzten aus dem Kreis der niedergelassenen Tierärzte für diese Tätigkeiten ähnlich wie in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist zu prüfen.

Die GGTM fordert in diesem Zusammenhang analog zu den Maßnahmen zur Reduzierung von Antibiotika die Einführung von Benchmarksystemen für Tierhaltungen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Haltungsbedingungen zu erreichen.



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