Erstmals weniger Tiere für wissenschaftliche Versuche verwendet

(03.12.2014) Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 2.997.152 Wirbeltiere in Tierversuchen und für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Gegenüber dem Jahr 2012 ist das ein Rückgang von 2,7 Prozent, der insbesondere auf die Verwendung von weniger Tieren für toxikologische Sicherheitsprüfungen zurückzuführen ist.

Deutschland leistet innerhalb der Europäischen Union einen herausragenden Beitrag für die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie für die Entwicklung von Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Hervorzuheben ist insbesondere die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelte "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET), die in diesem Jahr bereits ihr 25-jähriges Bestehen feiert.

Sie wurde mit dem Ziel gegründet, den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf das unerlässliche Maß zu beschränken und alternative Vorgehensweisen zu entwickeln. "Diese wichtige Arbeit wollen wir in Zukunft weiter verstärken und die ZEBET im Rahmen unserer Tierwohl-Initiative "Eine Frage der Haltung" weiter zu einem Nationalen Kompetenzzentrum ausbauen", sagte Schmidt.

Durch eine weitere Aufstockung der personellen und finanziellen Ausstattung sollen die Erforschung von Ersatzmethoden sowie die Beratung von Behörden und Forschern noch stärker intensiviert werden.

Darüber hinaus unterstützt das BMEL die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen und zeichnet herausragende Arbeiten jährlich durch den Tierschutzforschungspreis aus. Die diesjährige Preisverleihung findet am 4. Dezember 2014 in Berlin statt.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das BMEL gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zudem eine neue Datenbank vorstellen, die alle in Deutschland genehmigten Tierversuchsvorhaben auf verständliche Weise darstellt.

"Auch dann, wenn auf den Einsatz von Tieren in Wissenschaft und Forschung nicht verzichtet werden kann, muss ihr größtmöglicher Schutz gewährleistet werden", sagte Schmidt. Europaweit müssten die zuständigen Überwachungsbehörden sicherstellen, dass die 2013 EU-weit in Kraft getretenen strengeren Anforderungen an die Haltung, Zucht und Verwendung von Versuchstieren konsequent umgesetzt werden.

Die Zahl der Tierversuche mit Wirbeltiere ist leicht gesunken

Bei der Erhebung der Daten werden alle Versuchstiere erfasst, unabhängig von der Belastung des jeweiligen Eingriffes. Dies schließt eine Blutentnahme ebenso mit ein wie einen operativen Eingriff oder einen Medikamententest. Einige Ergebnisse:

  • Über 87 Prozent der eingesetzten Versuchstiere waren Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei der Anteil der Mäuse 73 Prozent ausmacht.
  • Sieben Prozent der Tiere waren Fische und drei Prozent Kaninchen.
  • Während sich die Anzahl der verwendeten Tiere insbesondere bei den Mäusen, Ratten, Kaninchen, Hunden, Katzen, Schweinen und Vögeln im Vergleich zum Vorjahr reduzierte, erhöhte sie sich bei den Fischen um 22 Prozent. Dies ist vornehmlich durch Zunahmen im Bereich der biologischen Grundlagenforschung und bei toxikologischen Untersuchungen und Sicherheitsprüfungen begründet.
  • Im Jahr 2013 wurden insgesamt 2.165 Affen und Halbaffen verwendet. Diese Zahl liegt im Bereich des Durchschnitts der vergangenen 14 Jahre, seitdem die Versuchstierdaten in der jetzigen Form an die zuständigen Behörden zu melden sind. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Jeder einzelne Tierversuch wird der Behörde vorgelegt

Durch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ist gewährleistet, dass jedes vorgesehene Versuchsvorhaben an Wirbeltieren einer Prüfung der zuständigen Landesbehörden im Hinblick auf die Unerlässlichkeit, die ethische Vertretbarkeit und auf Möglichkeiten der Minderung der Belastung für die eingesetzten Tiere unterzogen wird.

Nach der geltenden Rechtslage dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, soweit sie – zu einem der nach dem Tierschutzgesetz erlaubten Zwecke – unerlässlich sind.

Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung

Nach Artikel 54 Absatz 2 der Richtlinie 2010/63/EU sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich statistische Daten über die Verwendung von Tieren in Versuchsverfahren zu erfassen und diese öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Dies soll nach der neu gefassten Versuchstiermeldeverordnung für das kommende Jahr erstmals nach einem europaweit gemeinsamen Format erfolgen. Inhaltlich werden weitere Betriebe meldepflichtig, zu den einzelnen Verwendungen sind weitere Daten anzugeben, zudem sollen einzelne Angaben weiter differenziert werden.

Auch weitere Tierarten, wie etwa Larven, die sich selber ernähren können, müssen künftig erfasst werden. Die künftigen Ergebnisse der Datenerfassung werden aufgrund der neuen Datenstrukturen nur sehr eingeschränkt mit den alten Daten vergleichbar sein. Aufgrund der neuen Meldepflichten ist davon auszugehen, dass die künftigen Zahlen deutlich höher ausfallen werden.




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