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Tierversuche: Rückgang der Vorjahre setzt sich deutlich fort
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Deutschland

Tierversuche: Rückgang der Vorjahre setzt sich deutlich fort

In Deutschland wurden im Jahr 2023 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer bei Tierversuchen eingesetzt. Das sind 15,6 Prozent weniger als im Jahr 2022. Damit setzt sich der Abwärtstrend der Vorjahre fort.


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Dies geht aus der Versuchstierstatistik hervor. Sie wird jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des BfR ermittelt und veröffentlicht.

Bei 80 Prozent der verwendeten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere (Mäuse 73 Prozent, Ratten 7 Prozent). 11 Prozent waren Fische, 4,6 Prozent Kaninchen und 1,4 Prozent Vögel. 

„Der Rückgang an Tierversuchen betrifft fast alle Bereiche, so die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung “, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Bemerkenswert ist insbesondere ein historischer Tiefststand bei schwer belastenden Versuchen.“

59 Prozent der Tiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, 14 Prozent in der anwendungsorientierten („translationalen“) Forschung. Letztere beschäftigt sich vor allem mit der Entwicklung neuer Therapien und Medikamente. 

17 Prozent der Versuche dienten regulatorischen Zwecken wie der Qualitätskontrolle medizinischer Produkte und Sicherheitsprüfungen chemischer Substanzen.

6 Prozent der Tiere wurden für die Erhaltung genetisch veränderter Populationen verwendet und 4 Prozent für sonstige Zwecke (Aus-, Fort- und Weiterbildung, Umwelt- und Artenschutz). Insgesamt wurden 270.000 Tiere weniger eingesetzt als im Vorjahr.

Starker Rückgang der „überzähligen“ Versuchstiere

Das BfR veröffentlicht seit 2021 auch die Zahl der Tiere, die zwar für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht für diese eingesetzt und dann getötet wurden („überzählige“ Versuchstiere). 

Diese Gruppe umfasste 1,37 Millionen Tiere, fast 400.000 weniger als im Vorjahr (ein Rückgang von 22 Prozent). Es handelt sich dabei insbesondere um Mäuse und Fische, die bei der Zucht von genetisch veränderten Versuchstieren entstehen.

Schwerpunkt Krebsforschung

Bei der Erforschung von Krankheiten lag wie in den Vorjahren der Schwerpunkt bei den Krebsleiden. Hier wurden 39 Prozent der Versuchstiere im Bereich der angewandten Forschung eingesetzt. 

Zusätzlich wurden 11 Prozent der Tiere in der Grundlagenforschung zur Krebsentstehung verwendet. Andere vorrangige Zwecke waren die Untersuchung des Immun- und des Nervensystems und ihrer Erkrankungen sowie Infektionen.

Weniger belastende Versuche

Insgesamt war der Schweregrad der Versuche überwiegend gering (64 Prozent). Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung lag jeweils bei 27,5 und 3,5 Prozent. Zusätzlich erfolgten 5 Prozent der Versuche in Vollnarkose, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind.

Strenge Vorgaben durch das Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung machen strikte Vorgaben für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen. 

Sie legen beispielsweise fest, für welche Zwecke sie erfolgen dürfen. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.

Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der für den Tierschutz zuständigen Landesbehörden. Sie übermitteln die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen Versuchstierzahlen an das BfR, das die Daten sammelt, aufbereitet und an die Europäische Kommission weiterleitet. 

Grundlage für diese Berichtspflicht ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU. Seit dem Berichtsjahr 2020 werden die Tierversuchszahlen vom BfR veröffentlicht.

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