Wirkstoff Permethrin: falscher Zeckenschutz kann für Katzen tödlich sein
Wer sein Haustier vor Zecken und anderen Ektoparasiten schützen möchte, sollte das entsprechende Tierarzneimittel sorgfältig auswählen, denn manche Mittel können dem Vierbeiner sogar schaden.
So werden Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Permethrin von Hunden in der Regel gut vertragen. Bei Katzen hingegen können sie schwere Vergiftungserscheinungen hervorrufen und sogar zum Tod führen. Deshalb warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor einer Fehlanwendung permethrinhaltiger Tierarzneimittel.
Um sicherzustellen, dass das verwendete Antiparasitikum für Katzen geeignet ist, rät das BVL die Gebrauchsinformation vor der Anwendung sorgfältig zu prüfen und die enthaltenen Warnhinweise zu beachten. Katzen fehlt ein spezifisches Enzym, um den Wirkstoff Permethrin im Körper abbauen zu können.
Deshalb sollte auch ein unbeabsichtigter Kontakt mit dem Mittel ausgeschlossen werden, zum Beispiel, wenn Hunde und Katzen im selben Haushalt leben. Auch bei der Anwendung permethrinhaltiger Insektenschutzmittel zur Imprägnierung von Kleidung oder anderen Textilien ist Vorsicht geboten.
Zu den typischen Symptomen einer Permethrinvergiftung bei Katzen zählen Krämpfe, Lähmungserscheinungen, erhöhter Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall und Atembeschwerden. Treten diese Anzeichen nach einem unbeabsichtigten Kontakt der Katze mit Permethrin auf, sollte umgehend eine Tierarztpraxis aufgesucht werden. Hilfreich ist die Vorlage des Präparats oder der Packungsbeilage.
Bei einer versehentlichen Fehlanwendung eines permethrinhaltigen Tierarzneimittels bei einer Katze sollte die aufgetragene Lösung als Erste-Hilfe-Maßnahme außerdem sofort mit Wasser und einem milden Shampoo abgewaschen werden. Vergiftungssymptome können je nach Art der Aufnahme wenige Minuten bis zu drei Tage nach Kontakt mit dem Wirkstoff auftreten. Je früher eine tierärztliche Behandlung erfolgt, desto größer sind die Überlebenschancen des Tieres.
Tierhalter oder behandelnde Tierärztin bzw. Tierarzt sollten die aufgetretene Reaktion zusätzlich als unerwünschtes Ereignis (UE) an das BVL melden. Formulare und weitere Informationen stellt das BVL unter www.bvl.bund.de/uaw bereit.