Geflügelpest in Niedersachsen: Rekordzahlen bei Untersuchung
(16.05.2006) Mehr als 7.000 Wildvögel mit mehr als 50 verschiedenen Vogelarten sind seit Jahresbeginn von den kommunalen Veterinärbehörden eingeschickt und in den Veterinärinstituten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf Geflügelpest untersucht worden.
In Niedersachsen hat es bisher nur zwei positive Befunde bei Wildvögeln gegeben: in den Landkreisen Soltau-Fallingbostel und Cuxhaven.
Die Untersuchung der Geflügelpest (Aviäre Influenza) gehört seit mehr als zehn Jahren zu den Schwerpunkten des Veterinärinstituts Oldenburg.
Auch die LAVES Institute in Hannover und Stade haben die Oldenburger unterstützt, denn dort wurden eingelieferte Tiere bereits für die weitere Untersuchung vorbereitet. Überwiegend Enten, Gänse und andere Wasservögel sowie einige Marder und Katzen kamen in die Untersuchung.
Diese Tiere sind überwiegend eines natürlichen Todes gestorben und wurden von besorgten Bürgern gefunden und den örtlichen Behörden gemeldet. Durch den lange anhaltenden Winter hatten besonders Greifvögel eine harte Zeit: allein mehr als 800 Bussarde wurden eingeschickt.
Die Sorge vor der Vogelgrippe brachte den Gemeinden, teilweise auch den Feuerwehren oder anderen Helfern, sowie den Veterinärämtern und schließlich den untersuchenden Veterinärinstituten erhebliche Mehrbelastung.
Das bedeutete Nachtschichten und Wochenenddienste. "Allen Beteiligten gebührt Dank für ihre tatkräftige Mitwirkung," so Hans-Heinrich Ehlen, Landwirtschaftsminister in Niedersachsen.
Im Ergebnis dieser nahezu flächendeckenden Untersuchungen sind mehr als 99,9 % der Vögel eines natürlichen Todes oder durch einen Unfall gestorben. Damit ist eine Seuchengefahr zwar nicht gebannt, das verbleibende Restrisiko betrifft jedoch in erster Linie die Bestände von Haus- und Nutzgeflügel.
Da für die Bevölkerung kein Anlass zur Besorgnis besteht, müssen künftig nicht mehr alle tot gefundenen Vögel untersucht werden. Es sollten möglichst nur noch Einzelfunde von Wasservögeln wie Enten, Gänse und Schwäne sowie Greifvögel und Krähen den Behörden gemeldet werden.
Dabei ist wichtig, dass die Tiere noch untersuchungsfähig, d. h. soeben gestorben ("frischtot") sind. Alle anderen Vogelarten wie z.B. die Singvögel oder Fasane sollten nur dann eingeschickt werden, wenn mehrere Tiere an einer Stelle tot aufgefunden werden.
Da die Einschleppung der Vogelgrippe über Zugvögel theoretisch möglich ist, werden im Rahmen eines Wildvogelmonitorings diese Vögel stichprobenartig untersucht.
Dafür werden Kotproben eingesammelt oder es werden Vögel, die im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen ohnehin gefangen werden, vor der Freilassung durch Tupfer beprobt.
Diese Untersuchungen dauern noch an, werden aber in den nächsten Tagen, mit dem Ende des Vogelzuges, abgeschlossen sein. Alle bisherigen Proben sind negativ.
www.laves.niedersachsen.de