Durchbruch: Bundesrat stimmt für Brandzeichenverbot
Der Bundesrat hat am 15.10.2010 dem rheinland-pfälzischen Antrag zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden zugestimmt.
Mit der heutigen Entscheidung wird der Weg frei, diese tierquälerische Prozedur endlich gesetzlich zu verbieten. Der Deutsche Tierschutzbund fordert bereits seit Jahren das Verbot dieser Tierqual und hatte im Vorfeld die Diskussion im Bundesrat aktiv begleitet.
„Unser jahrelanger Kampf gegen das so genannte Brennen, bei dem Fohlen mit einem Brenneisen eine schwere Verletzung zugefügt wird, kommt nun heute endlich zum Erfolg", freut sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nun erwarten wir allerdings, dass die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrats zügig umsetzt", fordert Apel. „Wir werden das mit Nachdruck verfolgen."
Obwohl seit dem 1. Juli 2009 eine EU-weit gültige Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip für alle Pferde gilt, wurden nach wie vor Fohlen dem qualvollen und unnötigen Brennen ausgesetzt.
Das „Chippen" hingegen ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell und unverwechselbar identifizierbar. Das Brandzeichen aber hat nur einen Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband und stellt somit keine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.
Fohlen erleiden durch Brandzeichen Verbrennungen dritten Grades (irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden Haut abheben und lebenslang sichtbar sind.
In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten, ebenso besteht ein gesetzliches Verbot in Schottland und voraussichtlich auch bald in ganz Großbritannien.