Der Beruf Tierärztin/Tierarzt: Ein „Notfallpatient“ aufgrund mangelnder Unterstützung durch den Gesetzgeber

(16.06.2023) Die Bayerische Landestierärztekammer schlägt Alarm: Anlässlich der 31. Bayerischen Tierärztetage, vom 15. bis 19. Juni 2023 in Augsburg, fordert die Bayerische Landestierärztekammer dringendst Unterstützungsmaßnahmen von Gesetzgeber und Politik, um den bereits existierenden Tierärztemangel in den kommenden Jahren nicht noch weiter zu verschärfen.

Bayerische Landestierärztekammer

Die Erwartungen und Anforderungen von Tierhalter:innen, Verbraucher:innen, Politik und Gesellschaft an die Tierärzteschaft sind immens:

  • Ständige Verfügbarkeit mit Notfallversorgung bei Erkrankungen der Heim-, Sport- und Nutztiere
  • Gesunde und leistungsfähige Nutztierbestände in optimaler Haltung
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Sichere und rückstandsfreie Lebensmittel

Der eklatante Mangel an Tierärzt:innen in den Praxen, Veterinärämtern, Untersuchungseinrichtungen, Schlachtbetrieben oder auch an den Universitäten hat schwerwiegende Folgen für die gesamte Gesellschaft, den Tierschutz, die Gesundheit der Tiere und den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Er wird sich in der Zukunft weiter zuspitzen, wenn nicht sofort Maßnahmen ergriffen werden. „Wir sind selbst zum „Notfallpatienten“ geworden“, so Dr. Iris Fuchs, Präsidentin der Bayerischen Landestierärztekammer.“

Forderungen an Politik und Gesetzgeber:

  • Konkrete Rahmenbedingungen im Arbeitszeitgesetz hinsichtlich der Erweiterung des eigenen Entscheidungsspielraumes für flexiblere Arbeitszeitgestaltung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Abbau von Bürokratie und 1:1-Einhaltung des EU-Rechts bei Dokumentation
  • Erleichterung der Zulassung zum tierärztlichen Studium und höhere Bewertung beruflicher Vorqualifikationen
  • Anpassung und Aktualisierung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten hinsichtlich Ausbildungsinhalten und Praktika
  • Bessere finanzielle Ausstattung Tierärztlicher Bildungsstätten; aufwändige Drittmittelbeschaffungen dürfen nicht zu Lasten der Betreuung der Studierenden und einer praxisnahen Lehre gehen
  • Förderprogramme für Ausbildungs-/Weiterbildungspraxen
  • Niederlassungsprämien, insbesondere für Landtierarztpraxen




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