Wolf in Baden-Württemberg illegal erschossen
Der am 8. Juli 2017 im Schluchsee (Schwarzwald) tot aufgefundene Wolfsrüde wurde nachweislich erschossen. Dies ergab die Obduktion durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.
Der Rüde war vermutlich erst der vierte Wolf in Baden-Württemberg seit seiner Ausrottung vor über 150 Jahren.
Mit ihm sind deutschlandweit bereits 24 Wölfe seit dem Jahr 2000 illegal getötet worden. „Das sind keine Einzelfälle mehr. Offenbar gibt es Menschen, die gezielt Jagd auf Wölfe machen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Er forderte die zuständigen Behörden und Minister auf, entschlossener gegen illegale Wolfstötungen vorzugehen und Täter entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Bislang gab es nur drei Verurteilungen - in allen Fällen hatten sich die Täter selbst gestellt.
Nicht zu unterschätzen sei auch die Dunkelziffer an nicht aufgefundenen Wolfskadavern sowie versuchten Abschüssen ohne Todesfolge. So hatte etwa ein junger weiblicher Wolf, der Anfang Juli bei einem Verkehrsunfall im Kreis Elsterheide (Sachsen) zu Tode kam, einen Schrotbeschuss überlebt.
Die routinemäßige Untersuchung des Kadavers hatte Kugeln gezeigt, die über den gesamten Körper verteilt waren. Nur knapp 30 Kilometer südlich dieses Fundorts musste vergangenes Jahr zudem ein angefahrener Wolfswelpe eingeschläfert werden.
Auch bei ihm wurden bei der anschließenden Obduktion Schrotkugeln im Muskelgewebe gefunden.
Als besonders verantwortungslos bezeichnete der NABU die Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der in der BILD-Zeitung eine Abschussquote für Wölfe gefordert hatte.
„Es sind genau solche unsachlichen Forderungen, die dazu führen können, dass Einzelne glauben, mit der Tötung eines Wolfes auch noch Gutes zu tun“, sagte Miller. Statt die Jagd auf Wölfe zu fordern, müsse Schmidt endlich die wissenschaftliche Realität anerkennen, dass seltene große Beutegreifer nicht bejagt werden müssen.
„Auch seine Behauptungen, dass Menschen in Wolfsregionen nicht mehr allein in den Wald gehen können, zeugen entweder von grober Unwissenheit oder gezielter Stimmungsmache gegen den Wolf“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer.
Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahre 2000 hat es keine Situation gegeben, in der sich ein Wolf einem Menschen gegenüber aggressiv verhalten hat. Dennoch gibt es auch für eine solche Ausnahmesituation eine Regelung, bei der die letale Entnahme eines Wolfes möglich ist.
Gleiches gilt, falls ein Wolf besonderen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Eine solche Maßnahme bedarf in jedem Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. „Die Gesetzeslage ist klar: Wölfe sind europaweit geschützt.
Dass es dennoch immer wieder zu illegalen Wolfstötungen kommt, dürfen die verantwortlichen Politiker nicht tatenlos hinnehmen“, forderte der NABU-Bundesgeschäftsführer.
Miller kritisierte zudem das Schüren von Ängsten vor dem Wolf zu Wahlkampfzwecken. „Es ist völlig unangemessen vom Bundeslandwirtschaftsminister, den Landwirten zu suggerieren, der Abschuss eines Wolfes könne ihre Weidetiere dauerhaft schützen", so Miller.
Vielmehr sei es eine ganze Reihe von erprobten Herdenschutzmaßnahmen, die Schäden durch Wölfe erfolgreich minimieren.
Es liege in der Verantwortung des Ministers, entsprechende finanzielle und politische Rahmenbedingungen für den Schutz von Weidetieren zu schaffen.
„Herr Schmidt hätte seine Zeit im Amt deutlich besser nutzen können als mit immer wiederkehrenden Plattitüden sein Unwissen zum Thema Wolf offenzulegen“, sagte Miller. Wölfe lebten seit nunmehr 17 Jahren in Deutschland.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe es in der Zeit immer noch nicht geschafft, ein zentrales Kompetenzzentrum für den Herdenschutz auf Bundesebene aufzubauen.
Weitere Informationen zum Wolf unter: www.NABU.de/wolf