Deutscher Jagdschutzverband und Landesjagdverband Sachsen wollen den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen
Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN kritisiert diese Pläne und fordert, dass Wölfe weiter allein dem Artenschutzrecht unterstehen müssen.
"Stark bedrohte Tierarten wie der Wolf haben im Jagrecht nichts zu suchen", sagt Thomas Pietsch, Wildtierexperte bei VIER PFOTEN.
In Sachsen leben bis zu 50 Wölfe - mehr als in jedem anderem Bundesland. "Damit trägt der Freistaat maßgebliche Verantwortung beim Wolfsschutz und muss sich jeder Aufweichung konsequent widersetzen".
Die Wolfspopulation in Sachsen und ganz Deutschland ist stark bedroht. Eine Bejagung der streng geschützten Tierart ist deshalb verboten und allein damit entfällt der wichtigste Grund für die Aufnahme in das Jagdrecht.
Dennoch wird aus Teilen der Jägerschaft Stimmung gegen den Wolf gemacht und immer wieder werden Wölfe sogar illegal geschossen. Doch der sächsische Umweltminister, Frank Kupfer, zeigt sich der Statusänderung gegenüber aufgeschlossen.
Begründet wird das Anliegen damit, dass Jäger so besser in das Management der Tierart eingebunden werden könnten. Gefahren für die Wölfe ergäben sich aus dem Schritt nicht, da die Tiere ganzjährig geschützt blieben.
VIER PFOTEN befürchtet dagegen, dass mit diesem Schritt die Akzeptanz für Abschüsse erhöht werden soll. "Der Landesjagdverband kann sich schon heute im Wolfsschutz engagieren und seine Aktivitäten jederzeit ausweiten.
Dafür muss der Wolf nicht in das Jagdrecht überführt werden", sagt Pietsch. "Der im bestehenden Sächsischen Managementplan mühsam erarbeitete Konsens vieler Interessengruppen beim Wolfsschutz würde durch diesen Schritt gefährdet, die Wölfe hätten keine Vorteile".