Milde Form von Vogelgrippe im Landkreis Emsland festgestellt
Im Landkreis Emsland hat sich der Verdacht auf Ausbruch einer milden Form der Vogelgrippe bestätigt. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 36.000 Legehennen in Freilandhaltung, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen.
Der Verdacht auf Vogelgrippe hatte sich durch Eigenkontrollergebnisse ergeben, die nun durch amtliche Proben des LAVES bestätigt worden sind. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems teilte am 11. Juni 2015 mit, dass es sich um die niedrigpathogene Form der Aviären Influenza (LPAI) mit dem Subtyp H7N7 handelt. Eine Gefahr für den Menschen besteht bei der milden Form der Vogelgrippe nicht.
Auf Grundlage des amtlichen Ergebnisses werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Emsland festgesetzt. Bei Ausbruch der niedrigpathogenen Influenzaform bestehen diese unter anderem in der Einrichtung eines Sperrgebietes von einem Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb.
Geflügel darf nicht in dieses Gebiet hinein- oder aus diesem Sperrgebiet herausgebracht werden. Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes kein neuer Fall auf, können diese Maßnahmen aufgehoben werden.
In Niedersachsen wurde der letzte Ausbruch einer niedrigpathogenen Aviären Influenza vom Subtyp H7 im März 2015 in einem Geflügelbestand im Landkreis Cuxhaven festgestellt. Davor gab es Ausbrüche der hochpathogenen Form in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland im Jahr 2014.
In Deutschland finden regelmäßig Monitoring-Untersuchungen zur Vogelgrippe in Geflügelbeständen und bei Wildvögeln statt. Diese haben in Niedersachsen bisher keine Hinweise auf ein sich ausbreitendes Influenzageschehen ergeben. Darüber hinaus gibt es in Geflügelbeständen spezielle Eigenkontrolluntersuchungen. Alle Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent anzuwenden.
Weitere Informationen können unter www.tierseucheninfo.laves.niedersachsen.de eingesehen werden.
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