Handel stützt Verzicht auf Schnabelkürzen bei Legehennen ab 2017

(06.08.2014) Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Erlass zum Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen ab 31.12.2016 angekündigt. Nun hat der Handel erklärt, das Verbot mitzutragen.

Der Handel reagiert damit auch auf Vorgaben des Vereines KAT (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen), an denen der Deutsche Tierschutzbund im Vorstand aktiv mitgearbeitet hat.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese aus Tierschutzsicht überfällige Entscheidung. Zugleich erneuert der Verband seine Forderung an die anderen Bundesländer, das Verbot ebenso umzusetzen. Die Bundesregierung sei jetzt zudem gefordert, das Tierschutzgesetz anzupassen und Ausnahmeregelungen zu beenden.

Darüber hinaus müssten neben Schnabelstutzen bei den Legehennen alle Manipulationen am Tier, wie z.B. das Schwänzekupieren bei Schweinen und das Enthornen bei Rindern, verboten werden.

„Eine gute, eine konsequente Entscheidung im Sinne des Tierschutzes. Wir haben lange für ein Verbot des tierquälerischen Schnabelstutzens gekämpft und freuen uns, dass endlich reagiert wird“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Verband hat im Vorstand des Vereins KAT maßgeblich an Richtlinien und auch beim Tierschutzplan Niedersachsen mitgearbeitet, um die tierquälerischen Manipulationen in den Ställen zu beenden.

Das kommende Verbot des Schnabelstutzens bei Legehennen ist ein erster Etappenerfolg, so Schröder und abschließend: „Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten sicherstellen, dass die Landwirte bei dieser wichtigen Umstellung intensiv begleitet werden.“

Neben Legehennen wird auch bei Puten und Moschusenten der Schnabel gekürzt, um die Auswirkungen von Federpicken und Kannibalismus zu vermindern. Daher fordern die Tierschützer auch für Puten und Moschusenten ein Ende der Manipulationen. Den Tieren wird ein Teil des Schnabels beispielsweise mit einem schneidbrennenden Instrument abgeschnitten. Doch die Ursache von Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus sind in erster Linie tierschutzwidrige Haltungssysteme mit zu hohen Besatzdichten.

Die Tiere sind gestresst, leben in drangvoller Enge ohne Beschäftigungsmöglichkeiten und richten infolgedessen ihr natürliches Futtersuch- und Pickverhalten gegen Artgenossen. Aber statt die Haltungsbedingungen zu verbessern und den natürlichen Bedürfnissen der Tiere nach Platz, Bewegung und Beschäftigung nachzukommen, werden die Tiere schmerzhaft zurechtgestutzt.

Schröder dazu: „Die Ausnahmen im Tierschutzgesetz, die diese Manipulationen zulassen und momentan eher die Regel als eine Ausnahme sind, müssen gestrichen werden. Schnäbel, Schwänze und Hörner müssen dran bleiben. Wir brauchen tiergerechte Haltungssysteme, die sich an dem natürlichen Verhalten und den Bedürfnissen der Tiere orientieren.“




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