Versandhandel mit Haustierarzneien: Bundesländer gegen Freigabe
Das 15. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes steht zur Beratung im Bundestag an. Derzeit ist der Versandhandel für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel generell verboten.
Geplant ist nun unter anderem, den Versandhandel für Tierarzneimittel, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, zu erlauben. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Länderkammer sprach sich im November 2010 gegen diesen Plan aus.
Als Begründung nannten sie, dass die Voraussetzungen für tierärztliche Verschreibungen europaweit nicht harmonisiert sind. Deshalb sei nicht sichergestellt, dass die in Deutschland geltenden strengen Anforderungen auch im europäischen Ausland gelten würden.
In seiner Gegenäußerung hat sich das Bundeskabinett wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für eine vollständige Freigabe des Versandhandels von Arzneimitteln, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, ausgesprochen.
Die Bundesregierung habe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Versandes grundsätzlich unter Beachtung derselben arzneimittelsicherheitsrechtlichen Anforderungen erfolgen wird, wie sie für die unmittelbare Abgabe durch Tierärzte und Apotheker erfolgt.
Damit sieht es so aus, als würde sich ein Konflikt zwischen Bund und Ländern in dieser Frage nicht verhindern lassen.
Quelle: Dr. Elisabeth Roesicke, www.aid.de
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