Tiertafel Deutschland e. V. vom Bundesverband Deutsche Tafel e. V. verklagt
Nach einer außergerichtlichen Auseinandersetzung im Juli 2008 mit dem Bundesverbandes Deutsche Tafel e. V. ist nun Klage gegen den Namen „Tiertafel“ beim Verein Tiertafel Deutschland e. V. eingegangen.
Der Bundesverband Deutschen Tafel e.V. hat Klage erhoben gegen die gemeinnützige Organisation Deutsche Tiertafel e.V. wegen der Verwendung des Namens „Tiertafel“. Der Bundesverband ist der Ansicht, durch Tiertafel werde er in seinen Namens- und Markenrechten an der Bezeichnung „Tafel“ verletzt.
Tiertafel Deutschland e. V. wurde 2006 von Claudia Hollm gegründet. Seit der ersten Ausgabestelle im brandenburgischen Rathenow sind mittlerweile 20 neue hinzugekommen und 25 weitere - etwa in Düsseldorf, Nienburg, Kassel oder Hannover - in Planung. In jeder Ausgabestelle gibt es kostenlose Futter- und Sachspenden sowie Infomaterial und Hilfestellung.
Die Futterspenden dienen als Unterstützung für bedürftige Menschen, die bereits Tiere haben, und sind keinesfalls als gratis rundum Versorgung gedacht.
Claudia Hollm, Vorstand der Tiertafel Deutschland e. V.: „Abartig, war nur einer der Begriffe , der uns in den letzten Monaten von Führungsmitgliedern der verschiedenen Tafeln, bzw. des Bundesverbandes, vorgehalten wurde.“, „Tiere gehören nicht an eine Tafel“ wird als Argument gegen den Namen Tiertafel angeführt, und dabei wurde wohl übersehen, dass der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. auch diverse Kindertafeln wegen der Benutzung des Wortes „Tafel“ verklagt hatte.
Gehören denn Kinder nach Meinung der „Tafeln“ auch nicht an eine Tafel? Wenn ja, wäre dieser Hinweis für Frau von der Leyen bestimmt interessant, da diese ihren guten Namen für die Tafeln einbringt und sicherlich nicht in Verbindung mit Klagen gegen Kindertafeln gebracht werden möchte.“
Laut Anwalt habe die Tiertafel Deutschland e. V. bei der Gründung 2006 alles beachtet, was beachtet werden muss. Es wurde ein Antrag zur Sicherung des Namens „Tiertafel“ als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München gestellt.
Dieser Antrag wurde wie angedacht rechtskräftig abgelehnt, da die Begriffe „Tafel“ und „Tier“ im deutschen Sprachgebrauch fest verankert sind und Ihrer Wortbedeutung nach lediglich Hilfsleistungen beschreiben.
Eine Monopolisierung des Begriffs scheidet aus. Mit dieser Ablehnung war amtlich bestätigt, dass der Begriff „Tiertafel“ für jedermann frei nutzbar ist.
„Auch wurde strikt darauf geachtet die Marke „Tafel“, d. h. das Einsammeln von Lebensmittel für Bedürftige, von uns nicht verletzt wird.“, so Hollm.
Es besteht also keinerlei Interessenkonflikt, da selbst die Spender von Futtermitteln nicht dieselben sind, welche die Tafeln unterstützen. „Wir wenden uns direkt an die Hersteller von Futtermitteln und nicht an die Lebensmittelketten, wie es die Tafeln machen.
Die Tiertafel Deutschland e. V. legt viel Wert auf die Tatsache, dass die Kosten für den eingeschalteten Anwalt von Mitgliedern und Spendern privat aufgeb-racht werden und vor jedem neuen anwaltstechnischen Schritt wieder neu gesammelt werden müssen.
Anders als der Bundesverband Deutsche Tafel e.V., wird die Tiertafel keine Spendengelder für diese Auseinandersetzung verwenden.