Deutscher Tierschutzbund fordert ein neues Tierschutzgesetz

(30.09.2011) Die letzte umfassende Novellierung fand 1986 statt. Das im Jahr 2002 erlassene Staatsziel, sowie neue Anforderungen der Gesellschaft und der Wissenschaft an die Tierschutzgesetzgebung sind in keiner Weise im geltenden Tierschutzgesetz berücksichtigt.

Den Kampf für ein neues Tierschutzgesetz hat der Deutsche Tierschutzbund zum Leitmotto des Welttierschutztages 2011 ausgerufen, der am 4. Oktober stattfindet.

2002 hat der Deutsche Bundestag den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen. Damit hat er dem gewachsenen Tierschutzbewusstsein der Bevölkerung Rechnung getragen und sich verpflichtet, den Tierschutz effektiv zu verbessern. Diese Verpflichtung ist bis heute nicht eingelöst.

"Das deutsche Gesetz ist grausam, es sanktioniert millionenfache Tierqual. Wir brauchen ein neues Tierschutzgesetz", erklärte Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Verband stellte seine Eckpunkte für ein neues Tierschutzgesetz heute in Hannover vor: In der Landwirtschaft darf es keine Qualzucht, Engaufstallung und Verstümmelung von Tieren mehr geben.

Die Leiden bei Transport und Schlachtung sind ebenso zu unterbinden wie das geschlechtsspezifische Töten (z. B. von männlichen Eintagsküken) oder Massentötungen zur sog. Marktbereinigung.

Im Heimtierbereich müssen endlich konkrete Regelungen zu Zucht, Haltung, Ausbildung und Handel sowie vor allem zur Kennzeichnung und Registrierung auf den Weg gebracht werden. Der Schutz frei lebender Katzen erfordert dabei auch eine Kastrationspflicht für Privatkatzen mit Freigang.

Den Tierschutzbehörden müssen mehr Rechte und Pflichten zugewiesen werden, damit zum Beispiel in Fällen des Animal Hoarding (Tiersammel-Sucht) schnell eingeschritten wird. Die Kostenerstattung für die Versorgung Fund- und herrenloser Tiere in den Tierheimen muss verbindlich geregelt und die finanzielle Ausstattung des karitativen Tierschutzes insgesamt als Bundesaufgabe im Tierschutzgesetz festgeschrieben werden.

Das Halten von Wildtieren in Zirkusunternehmen muss unterbleiben. Sensible, anspruchsvolle Exoten - z. B. Reptilien, Vögel oder Fische - leiden und sterben in Menschenhand.

Ihre Haltung ist grundsätzlich zu verbieten. Zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie vom September 2010 ist ein neues, separates Gesetz zum Schutz von Tieren, die in Versuchen eingesetzt werden, erforderlich.

Nur so könnten alle Möglichkeiten genutzt werden, die das EU-Recht lässt, um z. B. Affenversuche oder Eingriffe, die zu schwerem Leiden führen, sofort zu unterbinden, stellte Apel klar.

Um die Tierschutzbestimmungen besser kontrollieren und durchsetzen zu können, gehört zu einer Staatziel-konformen Gesetzesnovelle die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.




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