Agrarminister für mehr Tierschutz bei Tiertransporten auf See

(05.04.2014) Bei Tiertransporten auf See müssen nach Auffassung der Agrarminister der Länder die Mindestanforderungen des Tierschutzes gewährleistet sein. Zudem sollten die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden, verlangten die Agrarministerkonferenz (AMK) am 4. April 2014 in Cottbus auf Antrag Schleswig-Holsteins.

"Wenn Tiere etwa von Amerika durch den Nord-Ostsee-nach Russland Kanal transportiert werden, müssen die Tierschutzstandards erfüllt werden“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck. „Tierschutz darf nicht an Landesgrenzen enden."

Das Gleiche gelte bei internationalen Kreditvergaben, betonte Habeck. Er begrüßte deshalb den Beschluss der AMK, wonach es verbindliche Tier- und Umweltschutz-Kriterien für die Vergabe von Investitionskapital für Stallbauten geben soll.

"Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland und der EU Tiere immer besser schützen, mittelbar aber anderswo dazu beitragen, schlechte Haltungsbedingungen aufrecht zu erhalten.

Das führt auch zu einem unfairen Wettbewerb in der Landwirtschaft." Hier müsse sich der Bund für verbindliche Standards einsetzen. Schleswig-Holstein hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Hintergrund zu Tiertransporten auf See

Der Transport von Tieren auf dem Seeweg hat in den letzten Jahren zugenommen. Tierschutzkontrollen sind aber aufgrund geübter Völkerrechtspraxis schwierig.

Die Agrarminister fordern deshalb, dass bei technischen Überprüfungen von Schiffen in den Hafenstaaten parallel auch tierschutzrechtliche Überprüfungen vorgenommen werden.

Außerdem fordern sie die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Regelungen zu schaffen, nach denen Tiertransporte auf dem Seeweg auf tierschutzrechtliche Belange überprüft werden können.

Hintergrund zur Vergabe von Investitionskrediten

Internationale Finanzinstitutionen gewähren derzeit Investitionskapital für ausländische Agrarbetriebe in Drittstaaten, auch wenn diese Tierhaltungssysteme einsetzen, die in der Europäischen Union verboten sind: etwa Käfige zur Haltung von Legehennen, die nicht -ausgestaltet sind – also zu wenig Platz, keine Scharrbereiche, Sitzstangen oder Nester bieten - oder die dauernde Haltung von Sauen in Kastenständen.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat Anfang des Jahres bereits öffentlich kundgetan, entsprechende Tierhaltekriterien verbindlich einzusetzen. Diesem Beispiel sollten alle folgen.

Schon auf der der Herbst-AMK hatten die Landwirtschaftsminister der Länder die Bundesregierung aufgefordert, bei nationalen Exportbürgschaften (Hermesbürgschaften) ausschließlich für Tierhaltungsanlagen zu vergeben, die nationale und europäische Standards erfüllen oder darüber hinausgehen.




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