Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren sinken

(31.03.2016) Bestimmte landwirtschaftliche Betriebe sind seit 2014 dazu verpflichtet, halbjährlich Informationen über gehaltene und behandelte Tiere, die eingesetzten Antibiotika sowie über die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden zu melden.

Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt: "Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und die kontinuierliche Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes haben wir ein System zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren etabliert. Wir sehen jetzt, nach der dritten Erfassungsperiode, dass die Strategie zur Antibiotika-Minimierung greift: Alle Kennzahlen sind im Vergleich zur ersten Erfassungsperiode abgesunken.

In einem nächsten Schritt werde ich weitere Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren auf den Weg bringen. Insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika muss restriktiver werden. Gleichzeitig gebietet es aber der Tierschutz, dass wir kranke Tiere mit diesen Wirkstoffen behandeln, wenn das notwendig ist.

Wir können die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen nur verhindern, wenn Human- und Veterinärmedizin eng zusammenarbeiten. Deshalb verfolgt Deutschland den One-Health-Ansatz, den ich gemeinsam mit meinem Kollegen, Bundesminister Hermann Gröhe, aktiv unterstütze.

Die in diesem Sinn gestaltete Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020 findet international Anerkennung: Bei Gesprächen im Rahmen des letzten Weltklimagipfels hat der UN-Beauftragte David Nabarro die Strategie ausdrücklich gelobt. Auch die Weltorganisation für Tiergesundheit, die Weltgesundheitsorganisation und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen verfolgen in ihren im vergangenen Jahr gefassten Resolutionen den One-Health-Ansatz."

Seit 2014 müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb gehaltenen und behandelten Tiere, die angewendeten Antibiotika sowie die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden melden.

Aus diesen Meldungen wird die jeweilige betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit ermittelt. Hieraus werden, getrennt für jede Nutzungsart – dazu zählen Mastkälber, Mastrinder, Mastferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen – zwei Kennzahlen abgeleitet: Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Diese Kennzahlen werden halbjährlich vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aufgrund der Regelungen des Arzneimittelrechts ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen. Durch dieses Vergleichssystem wissen die Betriebe, wo sie stehen.

Zugleich nimmt es die Betriebe in die Pflicht, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Das Ziel des Minimierungskonzeptes ist eine beständige Absenkung der Antibiotikagaben in der Masttierhaltung auf das therapeutisch notwendige Minimum.

Es wird davon ausgegangen, dass die Tierzahlen in den erfassten Betrieben und die Anzahl der meldenden Betriebe in der Größenordnung im Laufe der Erfassungsperioden annähernd gleich geblieben sind. Ausgehend von dieser Annahme, ist das Absinken der Kennzahlen als wichtiger Trend zu verstehen, der auf einen veränderten Umgang mit antibiotischen Tierarzneimitteln bei den Tierarten, für die das Antibiotikaminimierungskonzept gilt, hinweist.




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