Psittakoseverordnung offiziell aufgehoben

(20.10.2012) Seit dem 17. Oktober ist die Psittakoseverordnung durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun offiziell aufgehoben. Eine entsprechende Kennzeichnung nach der bisherigen Psittakoseverordnung ist demnach nicht mehr notwendig.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands empfiehlt Züchtern und Händlern jedoch, bis auf weiteres die Buchführung und Kennzeichnung der Sittiche im bisherigen Umfang freiwillig fortzusetzen.

Denn für welche Vögel Buchführungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Geflügelpestverordnung besteht, ist im Moment noch nicht bekannt.

Die Ausnahmeregelung für Händler, die Psittakosebuchführung betrieben haben, wurde aus der Geflügelpestverordnung gestrichen, wodurch sich unklare Formulierungen in der Geflügelpestverordnung ergeben haben.

Der ZZF hat beim Bundesministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eine Erläuterung der korrekten Vorgehensweise im Zoofachhandel erbeten und wartet noch auf Antwort.



Weitere Meldungen

Wellensittiche benötigen in Zukunft keine Psittakoseringe mehr; Bildquelle: ZZF/Schramm

Bundesrat beschließt ersatzlose Aufhebung der Psittakoseverordnung

Zucht- und Handelserlaubnis gemäß § 17 g Tierseuchengesetz weiterhin erforderlich – Empfehlung: Buchführung und Kennzeichnung bis auf weiteres beibehalten
Weiterlesen

Magazin

Firmennews

Neuerscheinungen