Petition gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln

(04.03.2015) NABU und LBV appellieren an die Umwelt- und Innenminister der Länder und des Bundes, stärker gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln vorzugehen.

Um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben NABU und LBV am heutigen Donnerstag eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unter www.nabu.de/greifvogelpetition unterzeichnet werden kann.

Neben dem vom NABU und LBV zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählten Habicht sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler von der illegalen Verfolgung betroffen.

Fast 700 Fälle mit über 1.100 toten Greifvögeln von 18 verschiedenen Arten wurden von Naturschützern allein in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert. Dies stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar, denn der Großteil der Taten bleibt unentdeckt.

„Der Habicht wird illegal verfolgt, weil Vertreter mancher Interessensgruppen in ihm einen Nahrungskonkurrenten sehen, der ihnen ausgesetzte Jagdfasane oder Zucht- und Sporttauben wegfängt.

Obwohl der Habicht und alle anderen Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist es bisher noch nicht gelungen, die illegale Verfolgung von Greifvögeln zu beenden. Sie verhindert die weitere Bestandserholung einiger besonders betroffener Greifvogelarten, so die Verbände.

„Gerne empören wir uns über den Zugvogelmord im Mittelmeerraum. Aber auch in Deutschland müssen wir unsere Hausaufgaben machen und die illegale Verfolgung von Greifvögeln stoppen“, so Lars Lachmann, Vogelschutzexperte des NABU.

Um Greifvögel vor Verfolgung zu schützen, fordern NABU und LBV:

  • Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.
  • Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes BNatschG §54 Abs. 6).
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.
  • Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Darum rufen NABU und sein bayerischer Partner LBV in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Komitee gegen den Vogelmord dazu auf, Verdachtsfälle illegaler Greifvogelverfolgung zu melden.

Ein zentrales Aktionstelefon ist unter 030-284 984-1555 geschaltet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr). Zurückliegende Fälle können über ein Online-Meldeformular erfasst werden.

Erst in den vergangen Wochen wurden wieder aktuelle Fälle illegaler Greifvogelverfolgung aufgedeckt, die die Aktualität und Brisanz des Themas belegen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde ein mit lebendigen Tauben beköderter Habichtkorb von der Polizei beschlagnahmt, in Niedersachsen der Horstbaum eines Seeadlers absichtlich gefällt, in Ahlen eine nicht verblendete Kofferfalle mit einem schwerverletzten Mäusebussard gefunden und in Schleswig-Holstein ein toter Mäusebussard an einem vergifteten Köder entdeckt.

Petition zu finden unter www.nabu.de/greifvogelpetition



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