Novellierung des Naturschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz mit neuen Regelungen für Wildtierhalter
(31.03.2014) Der Schutz der Natur- und Tierrechte sowie die öffentliche Sicherheit liegen allgemein in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. In den letzten Jahren wird hier zunehmend die Haltung von Wildtieren (zumeist unter dem Schlagwort Exoten) immer stärker reguliert und eingeschränkt.
Im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, kommt es jetzt auch in diesem Bundesland zu einer Regulierung:
Die Novelle, die jetzt durch den Ministerrat des Landes abgesegnet wurde, verzichtet allerdings auf Verbote und setzt auf die Sachkunde der Halter.
Zukünftig soll die Sachkunde der Tierhalter beispielsweise durch einen erfolgreich bestandenen Kurs oder die Mitgliedschaft in einer anerkannten Vereinigung belegt werden.
Dies gilt insbesondere für geschützte Arten, aber auch für sogenannte Gefährliche Tiere wie beispielsweise Gift- und Riesenschlangen sowie Krokodile.
Im Vorfeld fanden fruchtbare Gespräche mit Vertretern der DGHT statt, und es ist sehr erfreulich, dass eine handhabbare Lösung mit dem Ziel tiergerechter Haltung ohne Verbote gefunden wurde, so Peter Buchert, Präsident der DGHT.
Tausende Publikationen zeigen, dass die Haltung und Zucht von Amphibien und Reptilien sehr gut möglich ist. Ein Sachkundenachweis ist ein guter Weg die allgemein bereits ohnehin hohen Kenntnisse der Tierhalter zu belegen.
Eine Vorbildfunktion dieser Regelung für andere Bundesländer ist aus Sicht des Vereins wünschenswert.
Die DGHT bietet bereits seit Jahren eine freiwillige Sachkundeprüfung an und wird ihre Mitglieder über die zukünftige Umsetzung der Novelle des Naturschutzgesetzes informieren.