NABU fordert Stopp von Jagd auf Saat- und Blässgans
AEWA-Vertragsstaaten beschließen besseren Zugvogelschutz - Internationale Beschlüsse zügig in Deutschland umsetzen
Die Vertragsstaaten des UN-Abkommens zum Schutz wandernder Wasservogelarten Eurasiens und Afrikas (AEWA) haben auf ihrer am Wochenende in Bonn zu Ende gegangenen Konferenz Richtlinien für einen verbesserten Schutz dieser Zugvogelarten beschlossen.
Vor diesem Hintergrund fordert der NABU die Bundesregierung auf, die Beschlüsse der Konferenz durch eine Reform des Bundesjagdgesetzes schnellstmöglich umzusetzen und dabei die Jagd auf Saat- und Blässgänse und die bedrohten Eis- und Samtenten endlich zu beenden.
Auf der Vertragsstaatenkonferenz wurde ein internationales Jagdverbot für die stark abnehmenden Wasservogelarten Eisente und Samtente beschlossen. Obwohl jeweils etwa ein Viertel des europäischen Bestandes dieser inzwischen als weltweit gefährdet eingestuften Arten in der deutschen Ostsee überwintert, ist die Jagd auf diese Arten bisher selbst in Deutschland noch nicht grundsätzlich verboten.
Für den Schutz der Waldsaatgans, einer seltenen und stark abnehmenden Unterart der sonst häufigen Saatgans wurde ein spezieller Aktionsplan verabschiedet. Eine wichtige, aber stark abnehmende Teilpopulation überwintert fast ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern.
Dort leidet sie unter der Bejagung der häufigeren Unterart „Tundrasaatgans“, die Jäger kaum unterscheiden können. „Leider hat sich Deutschland mit seiner Forderung nach einem Moratorium für die Bejagung der Waldsaatgans nicht durchsetzen können.
Stattdessen soll nun eine Expertengruppe für alle Länder genaue Obergrenzen für die Bejagung dieser Gans entwickeln“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Vertragsstaaten beschlossen zugleich aber, dass sich der Schutzstatus von Vogelarten, die zum Verwechseln ähnlich sind, nach der jeweils selteneren Art zu richten hat.
„Da in Deutschland aber beide Saatgans-Arten gleichzeitig vorkommen und von Jägern nicht unterschieden werden können, ist eine weitere Bejagung dieser Art in Deutschland nicht mehr akzeptabel“, so Miller.
Gleiches gilt auch für die Jagd auf die im Winter häufige Blässgans, die der extrem seltenen Zwerggans zum Verwechseln ähnlich sieht. Für die letzten europäischen Zwerggänse, die in Norwegen und Schweden brüten, gibt es umfangreiche Schutzprojekte, die unter Vorsitz der deutschen Regierung in einer Nebenveranstaltung der Konferenz vorgestellt wurden.
Schwedische Zwerggänse halten sich auf ihrem Weg in die niederländischen Überwinterungsgebiete regelmäßig in Deutschland auf.
Grundidee des vor genau 20 Jahren als Unterabkommen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) geschlossenen UN-Abkommens ist es, den aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie vergleichsweise strengen Schutz von Zugvögeln in Europa auch in den afrikanischen Durchzugs- und Überwinterungsgebieten zu erreichen. Es bietet gleichzeitig eine Plattform, um die Bejagung ziehender Wasservögel wie Enten und Gänse international so auf ein nachhaltiges Maß zu beschränken, dass Abschüsse in einem Land auf dem Zugweg nicht die Bestände ganzer Arten gefährden.
In einer weiteren Nebenveranstaltung zeigten sich Naturschützer und Jagdverbände vereint in Kampf gegen illegale Jagd auf Vögel, sowohl in Deutschland als auch im Mittelmeerraum. „Nur wenn Jäger illegale Praktiken von schwarzen Schafen aus den eigenen Reihen ablehnen und aufdecken, kann die Jagd als legitime Landnutzung im Rahmen der Schutzbemühungen unter dem Wasservogelabkommen berücksichtigt werden“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.
Besonders wichtig sei im Rahmen des AEWA-Abkommens die Unterstützung von Schutzbemühungen in Afrika. Dazu diene unter anderem die Wattenmeer-Zugweg-Initiative (Waddensea Flyway Initiative), in denen auch der NABU Partner der Wattenmeer-Nationalparke sei, um auf dem Zugweg entlang der Ostküste des Atlantiks den Schutz der neben dem Wattenmeer wichtigsten Rastgebiete zu unterstützen, zum Beispiel die Banc d’Arguin in Mauretanien oder das Bijagos-Archipel in Guinea-Bissau.
Der NABU begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung, sich finanziell für die Koordination und Umsetzung der internationalen Richtlinien zum Schutz wandernder Vögel vor möglichen schädlichen Auswirkungen durch erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Windkraftanlagen, einzusetzen.
„Das AEWA-Abkommen hat in den 20 Jahren seines Bestehens bereits viel für den Erhalt der immer noch überwiegend abnehmenden Wasservogelarten erreicht. Ohne diese internationale und kontinentübergreifende Zusammenarbeit wäre effektiver Zugvogelschutz nicht denkbar“, so Lachmann abschließend.
Der Schutz wandernder Wasservogelarten aus Europa, Zentralasien und Afrika ist das Ziel des internationalen Abkommens AEWA (African-Eurasian Waterbird Agreement). 200 Delegierte aus 70 Ländern trafen sich in Bonn im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden AEWA-Vertragsstaatenkonferenz.
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