Tierärzte leisten mehr als Medikamentengabe: Gegen Aufhebung des Dispensierrechts
Seit der Diskussion um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung steht das Dispensierrecht der Veterinäre zur Disposition. Dieses bricht quasi das Apothekenmonopol und erlaubt den Tierärzten eine eigene Hausapotheke zu führen und Medikamente direkt an die Tierhalter zu verkaufen.
Veterinärin Dr. Margitta Hamann an der FU Berlin erläuterte auf der Berliner Fachtagung "Entwicklungen im Arzneimittelrecht": "Das Dispensierrecht ist ein Privileg!".
Es ist direkt an die Behandlung von kranken Tieren gebunden und erfordert daher den verantwortungsvollen Umgang mit den Paragrafen. Aber nur die Tierärzte sind in der Lage mit Hilfe der Diagnose gerade bei den komplexen Faktorenerkrankungen einen Behandlungsplan mit dem richtigen Wirkstoff für eine effektive Heilung aufzustellen.
Atemwegserkrankungen oder Mastitis werden nach Dr. Kerstin Müller, Direktorin der FU-Klinik für Klauentiere, nicht allein durch Bakterien hervorgerufen, sondern müssen im Zusammenhang mit Lüftung, Fütterung, Genetik und betrieblicher Hygiene gesehen werden.
Daher greifen nach Ansicht von Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, die Pläne zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zu kurz. Es gehe nicht nur um die vielfach geäußerte Reduzierung von Antibiotika, sondern um die Regelung des Arzneimitteleinsatzes insgesamt.
Dahinter steht auch eine neue Sichtweise des Veterinärwesens. Zu oft fühlen sich die Veterinäre als "Appendix des Landwirtes", hieß es in der Diskussion. Die Aufgabe gehe über die medikamentöse Behandlung kranker Tiere hinaus und erfordere ein Herdenmanagement, bei dem in der Prävention auch die betriebliche Hygiene, Stalllüftung und Fütterung zum Beratungsangebot gehören.
Dazu müsste jedoch die Gebührenordnung erweitert werden, damit diese Leistungen auch entlohnt werden, betonte Prof. Dr. Manfred Kietzmann von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
Roland Krieg, www.aid.de