Deutscher Bundesrat stimmt Lockerung des Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel zu

(21.03.2011) Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einem Gesetz zugestimmt, mit dem der Bundestag das bisher geltende Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel lockert.

Betroffen sind apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere - wie zum Beispiel Hunde und Katzen - zugelassen sind.

Seine nach wie vor bestehenden Bedenken gegenüber der Öffnung des Versandhandels auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel macht der Bundesrat jedoch im Rahmen einer begleitenden Entschließung deutlich.

Dies sei vor dem Hintergrund von Arzneimittelsicherheit und Gesundheitsschutz nur dann vertretbar, wenn auch die Voraussetzungen für Verschreibungen EU-weit harmonisiert wären.

Die Länder bitten daher die Bundesregierung mit Nachdruck, sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für Verschreibungen auf Basis der in Deutschland geltenden Vorschriften harmonisiert werden.

Link: Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes


Weitere Meldungen

Fressnapf bietet Bestellmöglichkeit für Tierarznei

Fressnapf bietet Bestellmöglichkeit für Tierarznei

Fressnapf, die größte Fachhandelskette für Heimtierbedarf in Europa, kooperiert seit Mitte Februar mit der VfG Versandapotheke
Weiterlesen

Magazin

Firmennews

Neuerscheinungen