Neue Landesjagdgesetz: Schleswig-Holstein verbietet bleihaltige Jagdmunition

(14.06.2014) Schleswig-Holsteins Umweltminister hat das neue Landesjagdgesetz begrüßt. "Das Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition ist richtig. Es dient der Gesundheitsvorsorge für die Menschen – welcher Verbraucher möchte schon Wildfleisch mit Bleigehalt essen?"

"Und es hilft dem Artenschutz: Denn Blei-Munition gefährdet streng geschützte aasfressende Greifvögel wie Seeadler, weil sie beim Fressen Blei aufnehmen", sagte der Minister am 14. Mai 2014 im Landtag.

Bleifreie Munition dagegen sei die zeitgemäße Alternative und habe sich bewährt. "Viele Jäger nutzen sie - in fast allen Landesforsten, in den Bundesforsten und in den lauenburgischen Kreisfrosten. Die Landesfrosten, wo seit Beginn der Legislaturperiode nur noch bleifreie Büchsenmunition erlaubt ist, haben gute Erfahrungen gemacht."

Die Fachhochschule Eberswald habe zudem die tierschutzgerechte Tötungswirkung der freifreien Munition auf der Grundlage von 11 000 Abschussberichten geprüft und keine signifikanten Unterschiede zur Bleimunition festgestellt.

Die oft behauptete Gefährdung des Hinterlandes lasse sich ebenfalls wissenschaftlich nicht feststellen.




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