Zentraler Krisenstab Tierseuchen koordiniert Maßnahmen zur Vogelgrippe
Unter Beteiligung der Länder, des Friedrich-Loeffler-Instituts, Vertretern der Wirtschaft und Experten des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist der Krisenstab am späten Nachmittag des 12. November 2016 zu einer ersten Koordinierungsrunde zusammengetreten.
Folgendes Ergebnis wurde festgehalten:
In der Sitzung unter Leitung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, haben Bund und Länder einvernehmlich ein bundesweit einheitliches, risikobezogenes Vorgehen zum Schutz vor der Geflügelpest beschlossen.
Anhand der regionalen Risikoprofile, wollen die Bundesländer dort die Aufstallung für gehaltenes Geflügel anordnen, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages der hochansteckenden Virusvariante H5N8 hoch ist.
Das sind insbesondere Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln, aber auch Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben.
Sie beauftragten die Bund-Länder-Task Force Tierseuchen damit, einheitliche Maßnahmenbündel, die in den Risikogebieten zur Anwendung kommen müssen, zwischen den Ländern abzustimmen.
Einig waren sich Bund und Länder auch darin, dass Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben erhöht werden müssen. Die dazu möglichen Anordnungen aus dem Bundesrecht, wollen die Länder ebenfalls einheitlich treffen.