Veröffentlichung der Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 30. September 2015 zum zweiten Mal die betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit in der Nutztierhaltung veröffentlicht.
Hintergrund sind die Regelungen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, mit der ein Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung etabliert worden ist.
Seit Anfang des Jahres müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb angewendeten Antibiotika, die gehaltenen und behandelten Tiere sowie zur Anzahl der Behandlungstage in ihren Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden melden.
Aus diesen Meldungen wird der jeweilige betriebsindividuelle Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Hieraus werden für jede Nutzungsart, dazu zählen Mastkälber, Mastrinder, Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen, zwei Kennzahlen abgeleitet: Die Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Diese Kennzahlen werden vom BVL veröffentlicht.
Aufgrund der Regelungen des Arzneimittelrechts ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen.
Dieses Vergleichssystem hat zur Folge, dass die Betriebe wissen, wo sie stehen. Zugleich nimmt es die Betriebe in die Pflicht, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Das Ziel des Minimierungskonzeptes ist eine beständige Absenkung der Antibiotikagaben in der Masttierhaltung.