Innovationen im Futtermittelrecht: Simon-Nüssel-Stiftung fördert Forschungsprojekt an der Universität Bayreuth

(04.05.2023) Die Produktion tierischer Lebensmittel neu zu gestalten, ist Kernstück einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Transformation der Ernährungssysteme. Die hierfür erforderlichen Veränderungen betreffen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fütterung der Tiere.

Die Simon-Nüssel-Stiftung fördert daher seit kurzem ein neues Forschungsprojekt der Universität Bayreuth zu Innovationen im deutschen und europäischen Futtermittelrecht. Das Vorhaben wird von Prof. Dr. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht am Standort Kulmbach, geleitet.

Universität Bayreuth Über 70 Prozent der Agrarflächen in der EU werden derzeit für den Anbau von Futtermitteln genutzt. Hinzu kommt der Import von Futtermitteln, deren Produktion wesentlich zum Rückgang tropischer Wälder beiträgt.

Zudem sind bis zu 20 Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen direkt auf die Tierproduktion zurückzuführen. Um diesen ökologischen Fußabdruck zu verringern, bedarf es weltweit nicht nur eines erheblich verringerten Konsums tierischer Lebensmittel, sondern auch einer nachhaltigeren Fütterung.

Mögliche Lösungsansätze umfassen alternative Proteinquellen, wie Insekten, Algen oder Abfälle, aber auch neue Futtermittelzusatzstoffe, die beispielsweise die Methan-Emissionen von Rindern drastisch vermindern.

Wie derartige Innovationen im deutschen und europäischen Recht gefördert werden können, ist das zentrale Thema des neuen Forschungsprojekts am Standort Kulmbach der Universität Bayreuth. Der Lehrstuhl für Lebensmittelrecht arbeitet dabei mit Unternehmen der Futtermittelindustrie eng zusammen, um gemeinsam die praktischen Aspekte neuer rechtlicher Regelungen auszuloten.

„Unsere Arbeit am interdisziplinären Campus in Kulmbach und an der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht betrifft Innovationen auf allen Ebenen des Ernährungssystems. Das Futtermittelrecht ist dabei eine oft übersehene, aber ganz entscheidende Stellschraube,“ sagt Prof. Dr. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht und Direktor der Forschungsstelle FLMR der Universität Bayreuth.

Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stehen zwei Themen, die federführend von Alexandra Molitorisová und Dr. Tilman Reinhardt bearbeitet werden. Zum einen geht es um eine Analyse und Weiterentwicklung der sogenannten Experimentierklausel in der Futtermittelzusatzstoff-Verordnung der EU. „Experimentierklauseln – sie werden auch als ‚regulatory sandboxes‘ bezeichnet – sind Kernelemente innovationsfreundlicher Regulierungen.

Die Experimentierklausel für Futtermittelzusatzstoffe ist daher ein positiver Ansatz. Allerdings wird sie von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und sogar innerhalb Deutschlands von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Diese Unübersichtlichkeit wird dadurch verstärkt, dass Informationen über experimentelle Zulassungen kaum öffentlich zugänglich gemacht werden.

Deshalb wollen wir Vorschläge erarbeiten, wie das Potenzial der Experimentierklausel künftig umfassend und in einer für die europäische Öffentlichkeit transparenten Weise ausgeschöpft werden kann,“ erklärt Alexandra Molitorisová, Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Lebensmittelrecht.

Der zweite Schwerpunkt des Projekts ist eine Innovationssystem-Analyse des europäischen Futtermittelrechts. „Modelle der Innovationssystem-Forschung stärken den ganzheitlichen Blick auf innovative Technologien und Praktiken.

Sie beziehen alle Faktoren ein, die zu einer Verbreitung von Innovationen beitragen, wie beispielsweise die Produktion von Wissen, unternehmerisches Experimentieren, die Mobilisierung von Investitionen oder die Legitimation von Innovationen in den Augen aller Beteiligten. Dies erlaubt eine viel differenziertere Bewertung rechtlicher Instrumente.

Oft kommt es nicht allein darauf an, ob ein bestimmtes Verfahren zulässig ist oder nicht. Klare Genehmigungserfordernisse oder Verbote bieten manchmal einen besseren Nährboden für Innovationen als rechtliche Grauzonen,“ sagt Dr. Tilman Reinhardt, Akademischer Rat am Lehrstuhl für Lebensmittelrecht.




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