Hochpathogene Vogelgrippe H5N8 amtlich nachgewiesen

(16.12.2014) Nach der amtlichen Bestätigung der hochpathogenen Vogelgrippe H5N8 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg ruft Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer die Geflügelhalter zu höchster Wachsamkeit und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

„Zusammen mit den Landkreisen hat das Ministerium sofort gehandelt: Neben dem Landkreis Cloppenburg gilt ein sogenannter Stand Still auch für die benachbarten Landkreise Ammerland und Leer. Dieses Stand Still ist unbedingt einzuhalten", so der Minister. „Das heißt, dass in diesem Gebiet gehaltene Vögel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen."

Eine Ausnahme gilt nur für Eintagsküken: Sie dürfen aus einer Brüterei innerhalb des Stand Still-Gebietes in einen Bestand außerhalb dieser Zone gebracht werden.

Landwirtschaftsminister Meyer kündigte außerdem an, dass am morgigen Mittwoch am Nachmittag der Landeslenkungsstab zusammenkommt, um die nächsten Schritte im Umgang mit der Vogelgrippe zu besprechen. „Auch da haben wir umgehend und mit größter Sorgfalt gehandelt. Wir werden alles Erdenkliche gegen die Ausbreitung von HPAI H5N8 tun.

Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hatte am 16.12.2014 amtlich festgestellt, dass ein Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg von der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe H5N8 betroffen ist (hochpathogene Aviäre Influenza - HPAI).

Damit wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Die Landkreise Cloppenburg und Ammerland richten um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometer sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer ein.

Zudem kam der Landkreis nach einer Risikobewertung zur Entscheidung, Geflügelbestände in einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb tierschutzgerecht zu töten und dann unschädlich zu beseitigen. Das gleiche gilt für den betroffenen Betrieb mit einem Bestand von insgesamt rund 19.000 Puten sowie für einen Kontaktbetrieb ebenfalls im Landkreis Cloppenburg mit rund 12.000 Tieren.

„Die Behörden prüfen derzeit intensiv, ob es weitere Kontaktbetriebe gibt, die also mit dem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg zu tun hatten", machte Minister Meyer deutlich. Eine erste Erkenntnis lag am heutigen Dienstagnachmittag vor: Demnach gibt es im Landkreis Vechta zwei solche Kontaktbetriebe, die sogleich beprobt worden sind. Eine abgeschlossene Untersuchung liegt vor - mit einem negativen Ergebnis. Im zweiten Betrieb ist die Beprobung erfolgt, das Ergebnis der Untersuchung wird für Mittwoch erwartet.

Am Montagmorgen war durch den Landkreis Cloppenburg ein positives H5-Ergebnis bei 14 Wochen alten Putenhähnen aus einem konventionellen Putenmastbetrieb im nördlichen Landkreis mitgeteilt worden. Inzwischen sind die rund 19 000 Puten aus dem Betrieb getötet worden.

Der betroffene Betrieb ist gesperrt. In dem Bestand war eine erhöhte Verlustrate von fünf Prozent festgestellt worden. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut des LAVES hatte das positive Untersuchungsergebnis gestern amtlich bestätigt.

Schon ab 16.12.2014  hatte der Landkreis Cloppenburg auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung für den gesamten Landkreis eine Überwachungszone eingerichtet. Dies bedeutet, dass für 72 Stunden alle Transporte von Geflügel zu einem Betrieb hin oder von Betrieben weg untersagt sind.

Die Betriebe im Sperrbezirk, in denen die Tiere getötet werden müssen, erhalten eine Entschädigung des sogenannten gemeinen Wertes seitens der Tierseuchenkasse. Eine Gefahr für den Menschen besteht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.

Die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 wurde in Deutschland zuerst Anfang November in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern und bei einer Krickente festgestellt.

Dort sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien, in den Niederlanden auch in zwei Wildenten diagnostiziert.

In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Aufgrund dieser Fälle müssen Geflügelhalter in weiten Teilen Niedersachsens ihre Tiere bereits seit Ende November in Ställen halten.




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