Erster Nachweis von H5N8 in einem Wildvogel
In der Nacht zum 22. November 2014 wurde der H5N8 Virus amtlich in einem Wildvogel – einer Krickente – nachgewiesen. Damit wurde erstmals in Europa dieser Erreger außerhalb der Nutztierhaltung festgestellt.
Die Wildente wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings im Landkreis Vorpommern Rügen und damit deutlich außerhalb des Risikogebietes, das 50 km rund um den Seuchenbetrieb in Heinrichswalde, Landkreis Vorpommern Greifswald, liegt.
„Wir haben damit nun eine neue, unschöne Situation. Wir müssen jetzt von einem europaweiten Seuchengeschehen sprechen. Außerdem verdichtet sich jetzt der Verdacht, dass nach den Ausbrüchen bei uns, in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, das Erregerreservoir wohl in der Wildvogelpopulation liegt.
Denn es handelt sich zumindest bei den Fällen in den Niederlanden und bei uns nach bisherigem Kenntnisstand um die exakt gleiche Virusvariante. Das bedeutet andererseits auch, dass wir uns nun gezwungen sehen, zum Schutz der Nutztierbestände, ein landesweites Aufstallungsgebot zu verfügen.
Ich bitte daher alle Geflügelhalter im eigenen Interesse, den möglichen Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.
Gerade jetzt tragen auch die Freilandgeflügelhalter eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. „Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären.
Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln.
In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.