Erste Richtlinie zur Genehmigung und Überwachung der Kleintierkremation

(17.04.2012) Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL) erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Richtlinie VDI 3890, die eine bundesweite Vorgehensweise bei der Genehmigung und Überwachung von Kleintierkrematorien empfiehlt.

Kleintierkrematorium; Bildquelle: Dipl.-Ing. Ruppmann Verbrennungsanlagen GmbH, Stuttgart
Kleintierkrematorium
Der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V stellt damit die erste einheitliche und rechtssichere Planungs- und Verhandlungsgrundlage im Bereich der Kremation von Kleintieren zur Verfügung.

Immer häufiger nehmen Kleintierbesitzer mit einer Feuerbestattung würdevoll Abschied von ihrem verstorbenen Tier. Diesem Trend folgend entstehen bundesweit zunehmend Tierkremationsanlagen, die allerdings nicht in jedem Fall dem Stand der Technik entsprechen. Einzelne Anlagen belasten daher in hohem Maße die Umwelt und können die Nachbarschaft belästigen. Dazu gibt es aktuell keine bundeseinheitlichen, gesetzlichen Vorgaben.

Die Richtlinie soll im Detail den Stand der Technik der Tierkremationsanlagen beschreiben, Hinweise und Empfehlungen über Minderungsmaßnahmen der Emissionen geben, einhaltbare Emissionswerte nennen und erläutern, wie diese Parameter zu messen sind.

Sie richtet sich gleichermaßen an Bauherren, Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Tierärzte und Tierbestatter, Aufsichts- und Überwachungsorgane sowie Prüfinstitutionen und Behörden.

Der Entwurf der Richtlinie VDI 3890 soll 2013 veröffentlicht werden und unterliegt einem öffentlichen Einspruchsverfahren. Fragen, Anregungen und Kommentare zum Richtlinienprojekt nimmt Herr Dipl.-Ing. Peter Plegnière von der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN entgegen (E-Mail: plegniere@vdi.de).




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