Expertinnen und Experten zum Schutz von Versuchstieren gesucht

(14.02.2017) Der Nationale Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) des BfR baut einen ehrenamtlich arbeitenden Expertenpool auf

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ - kurz Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr.

Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) Ziel ist es, Behörden und Tierschutzausschüsse der Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begründet und unabhängig zu beraten und auf diese Weise eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des Tierversuchsrechts zu unterstützen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe richtet das BfR einen Expertenpool ein, der dem Institut einen schnellen Zugang zu Fachwissen ermöglichen soll, damit die Behörden und Tierschutzausschüsse kompetent beraten werden können.

Gesucht werden Fachleute, die ihr Wissen rund um Versuchstiere, die Durchführung von Tierversuchen sowie das Tierversuchsrecht dem Nationalen Ausschuss TierSchG ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung ist bis zum 30. April 2017 möglich.

Der Nationale Ausschuss TierSchG ist Teil des 2015 eröffneten Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am BfR. Der Ausschuss wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU in nationales Recht als Beratungsinstrument eingeführt.

Er hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörden der Länder für Tierversuche sowie die Tierschutzausschüsse wissenschaftlicher Einrichtungen in allen Angelegenheiten rund um Versuchstiere und Tierversuche zu beraten. Darüber hinaus fördert der Nationale Ausschuss TierSchG den Austausch über bewährte Praktiken auf nationaler und auf EU-Ebene.

Der Nationale Ausschuss TierSchG verfolgt einen innovativen interdisziplinären Ansatz und setzt auf einen Dialog zwischen verschiedenen Fachdisziplinen, um eine harmonisierte Anwendung des Tierschutzrechts zu fördern. Der konstruktive Austausch zwischen Naturwissenschaften, Tiermedizin, Humanmedizin und Rechtswissenschaften soll zum bestmöglichen Schutz von Versuchstieren beitragen.

Der Expertenpool sichert dem Nationalen Ausschuss TierSchG einen schnellen Zugriff auf Fachwissen, um die zuständigen Behörden und Tierschutzausschüsse flexibel, zeitnah und auf einem qualitativ hohen wissenschaftlichen Niveau zu beraten.

Als Expertinnen und Experten werden gesucht:

  • Naturwissenschaftler/-innen
  • Tiermediziner/-innen
  • Humanmediziner/-innen
  • Rechtswissenschaftler/-innen
  • Tierhausleiter/-innen
  • Tierpfleger/-innen in leitender Position


Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in den Expertenpool ist die nachgewiesene fachliche Expertise auf dem jeweiligen Fachgebiet.

Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Tierpfleger und Tierpflegerinnen können sich bis zum 30. April 2017 bewerben. Die Tätigkeit für den Nationalen Ausschuss TierSchG ist ehrenamtlich.

Weitere Informationen sind unter www.bfr.bund.de/de/expertenpool abrufbar.


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