
Ethikrat fordert stärkere Achtung des Tierwohls in der Nutztierhaltung
In seiner am 16. Juni 2020 veröffentlichten Stellungnahme fordert der Deutsche Ethikrat erhebliche Reformen, um künftig Mindeststandards eines unter ethischen Gesichtspunkten akzeptablen Umgangs mit Nutztieren zu erreichen.
Das Verhältnis von Mensch und (Nutz-)Tier ist durch eine Grundspannung gekennzeichnet: Das Wohlergehen und die Rechte von Tieren sind in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend zum Thema öffentlicher Debatten geworden. Die gesellschaftliche Akzeptanz für viele Praktiken in der Nutztierhaltung sinkt.
Das geltende Recht enthält zumindest vordergründig strenge Tierschutzvorgaben. Dennoch werden Nutztieren unter den gängigen Zucht-, Haltungs-, Schlacht- und Verwertungsbedingungen oft routinemäßig Schmerzen und Leid zugefügt. Reformbemühungen betreffen lediglich Teilaspekte und/oder verlaufen im Sande.
In seiner Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ prüft der Deutsche Ethikrat, inwieweit sich bereichsbezogen festzustellende rechtliche wie tatsächliche Unklarheiten und Inkohärenzen mithilfe einer rationalen ethischen Reflexion reduzieren lassen.
Hierzu arbeitet er konsensfähige Grundvorgaben tierethischer Überlegungen heraus und entwickelt darauf aufbauend Eckpunkte für eine ethisch verantwortliche Nutztierhaltung, aus denen sich Bedarf für einen umfassenden Strukturwandel in der Nutztierhaltung ergibt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Überlegung, dass jedenfalls höher entwickelte Tiere einen „Eigenwert“ haben. Dieser führt zu ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und einer besonderen Verantwortung des Menschen. Er setzt menschlichen Nutzungsinteressen Grenzen.
Diese Grenzen werden jedoch in der derzeitigen Praxis aus Sicht des Ethikrates regelhaft überschritten. Der Rat fordert deshalb eine deutlich stärkere Orientierung am Tierwohl und einen achtsameren Umgang mit dem tierlichen Leben. Zu beachten sind demnach vor allem die folgenden Prinzipien:
1) Schutz und Förderung des Tierwohls sind als weitreichende Verpflichtung zu verstehen: Allen Nutztieren ist während ihres ganzen Lebens ein möglichst gutes Gedeihen und Befinden zu ermöglichen, das ihren artspezifischen Verhaltensformen und Erlebnismöglichkeiten entspricht.
2) Tieren dürfen keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ökonomische Überlegungen reichen für sich gesehen nicht aus, um Leid und Schmerzen von Nutztieren als „unvermeidbar“ hinzunehmen.
3) Die Bedingungen von Zucht, Haltung und Verwertung einschließlich der Tötung von Nutztieren müssen mit guten Gründen gerechtfertigt werden. Dabei darf nicht pauschal auf die (Ernährungs-)Bedürfnisse der Menschen verwiesen werden.
4) Aus dem Respekt vor dem Leben von Tieren folgt darüber hinaus, dass generell acht- und sparsam mit tierlichem Leben umgegangen wird. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn bestimmte Nutztiere allein aufgrund ihrer geringeren ökonomischen Erträge pauschal aussortiert und vernichtet werden.
5) Die im Tierschutzgesetz festgelegten grundsätzlichen Schutzstandards stehen mit den in der Stellungnahme dargelegten ethischen Anforderungen in Einklang bzw. lassen sich zumindest in diesem Sinne verstehen. Dennoch sollte erwogen werden, den Grundgedanken des Tierwohls in tierschutzrechtliche Regelungen besser umzusetzen, beispielsweise mithilfe einer Umkehr von Begründungslasten und einem stärkeren Rückgriff auf tierwohlbezogene Indikatoren.
6) Tierwohlorientierte Vorgaben des Tierschutzgesetzes dürfen nicht im Wege der Interpretation oder der untergesetzlichen Konkretisierung unterlaufen werden. Für den Prozess der Gesetzeskonkretisierung braucht es klare, rechtsverbindliche Ergebnisse garantierende Verfahrensformen mit transparenten Beteiligungsstrukturen, die Tiere und ihre berechtigten Belange angemessen „repräsentieren“. Institutionalisierte Interessenkonflikte und einseitige Besetzungen sind zu vermeiden.
7) Nutztierbasierte Produkte sind in ihrer besonderen Wertigkeit anzuerkennen. Ferner sind Ersatzprodukte zu stärken. Die zunehmende Nachfrage von Konsumenten nach pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten ist als indirekter Beitrag zum Tierwohl zu begrüßen.
Die Aufgabe, die moralisch gebotene Achtung des Tierwohls praktisch umzusetzen, betrifft unsere gesamte Gesellschaft. Um sie zu bewältigen, genügt es nicht, allein an die Verantwortung der Konsumenten zu appellieren. Vielmehr sind alle relevanten Akteure in einen ergebnisorientierten Diskurs einzubinden.
Eine ethisch vertretbare Nutztierhaltung ist in erster Linie eine Frage verantwortlicher Regulierung. Die Rolle der Politik besteht darin, einen angemessen strukturierten Transformationsprozess zu gestalten. Dabei ist sicherzustellen, dass die erwartbaren Lasten, die ein solcher Strukturwandel mit sich bringt, fair verteilt werden.
Die Stellungnahme in ihrem vollständigen Wortlaut ist hier abrufbar!
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