Experte für flächendeckende Erfassung von Antibiotika-Verordnung durch Tierärzte
(04.02.2012) Nach dem Fund Antibiotika-resistenter Bakterien in Geflügelfleisch unterstützt der Experte für Lebensmittelhygiene, Prof. Dr. Karsten Fehlhaber, die Forderung nach einer flächendeckenden Erfassung der von Tierärzten für lebensmittelliefernde Tiere verschriebenen Antibiotika.
Ich warne vor einer Angstmache, aber es gibt zur Verordnung von Antibiotika durch Tierärzte keine landesweite Untersuchung. Bisher registriert das nur jeder einzelne Tierarzt für sich, sagte Fehlhaber, der früher Direktor des Instituts für Lebensmittelhygiene der Universität Leipzig war.
Die Untersuchung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), bei der in elf von 20 untersuchten Fleischprodukten aus deutschen Supermärkten Antibiotika-resistente Krankheitskeime gefunden wurden, sei für ihn beunruhigend, aber nicht grundsätzlich neu.
Das ist etwas, was ich in dem Ausmaß nicht erwartet hätte und das Schlussfolgerungen nach sich ziehen sollte. Welchen Beitrag die resistenten Keime im Geflügelfleisch im Vergleich mit anderen Ursachen zur Resistenzproblematik leisten, ist jedoch nicht klar, betonte Prof. Fehlhaber.
Bislang gebe es zwar eine Empfehlung der Bundestierärztekammer an die Veterinärmediziner, die Antibiotika-Verordnung zu melden. Dies sei aber keine Pflicht. Daher sprach sich Fehlhaber dafür aus, eine solche Erfassung vorzuschreiben.
Nur auf diesem Weg könne die Antibiotika-Verordnung durch die Tiermediziner flächendeckend überblickt werden.
Allerdings bin ich sicher, dass die Tierärzte in aller Regel sehr verantwortungsvoll mit Antibiotika umgehen und sich diesbezügliche Richtlinien der Bundestierärztekammer zu eigen machen, sagte Prof. Fehlhaber.
Die Antibiotika, die Tieren verordnet werden, sollten ihm zufolge nicht die gleichen sein wie die für den Menschen. Ansonsten wachse die Gefahr, dass der Mensch zunehmend Resistenzen entwickle und bei einer Erkrankung Antibiotika nicht mehr wirkten. Tiere, die für den Verzehr vorgesehen sind, dürften laut Gesetz nur im Krankheitsfall und nicht prophylaktisch oder zur Unterstützung der Mastleistung mit Antibiotika behandelt werden.
Bei der Schlachtung dürfen keine Rückstände in dem Fleisch sein, erklärte der Experte. Resistenzen können nach seinen Worten von Keim zu Keim weitergegeben werden und sich rasch in der Lebensmittelkette verbreiten. Wenn mit Geflügelfleisch hygienisch umgegangen und es gut durchgegart werde, bestehe jedoch keine Gefahr.