Eilantrag gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung bei Schafen
Alle Schafe und Ziegen ab einem Alter von neun Monaten müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Diese Vorschrift ist seit Anfang 2010 nach EU-Recht verpflichtend. Die elektronische Kennzeichnung erfolgt mittels einer Ohrmarke mit Chip, eines Bolus oder anderer Verfahren.
Die Schäfer müssen außerdem ein umfassendes Bestandsregister führen, in dem der Einzeltier-Code, das Geburtsjahr, der Zeitpunkt der Kennzeichnung und weitere Merkmale festgehalten werden müssen.
Gegen diese Vorschriften klagen vier Schäfer in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Saarland und werden dabei von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) unterstützt.
Ein Eilantrag richtet sich gegen die elektronische Kennzeichnung und wird z. B. in Kürze am Amtsgericht Sigmaringen mündlich verhandelt.
Im normalen Klageverfahren wird gegen die Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen grundsätzlich geklagt. Bemängelt wird zum einen zuviel Bürokratie, die in der Praxis nach Ansicht der Schaf- und Ziegenhalter nicht funktioniert und keine Vorteile bringt. Außerdem arbeite die Technik nicht zuverlässig. Probleme gibt es nach wie vor mit den Lesegeräten, die die Ohrmarken nicht immer erkennen. Werden aber Tiere nicht dokumentiert, drohen dem Schafhalter Sanktionen.
"Allein in den vergangenen fünf Jahren hat die Zahl der Schafhaltungen um 20 Prozent abgenommen", so Stefan Völl, Geschäftsführer der VDL. Unnötig hohe Kosten und Kontrollrisiken bedeuteten für viele Schafhalter den wirtschaftlichen Ruin. Nicht berücksichtigt sind die Tierschutzprobleme durch ausgerissene Ohrmarken.
Gegen die eigentliche Absicht, eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, wehren sich die Schaf- und Ziegenhalter nicht. Dazu hat aber ihrer Ansicht nach die Bestandskennzeichnung ausgereicht, wie sie bei Schweinen nach wie vor gilt.
Da aus Sicht der VDL bei der EU bislang keine Änderung der Verordnung zu erwarten ist, wurde der Klageweg beschritten mit der Hoffnung bis zum Europäischen Gerichtshof durchzudringen und dort eine Grundsatzentscheidung gegen die Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen zu erwirken.
Renate Kessen, www.aid.de