Deutschland hat EU-Bestimmung zur Qualität von Tierfutter nicht umgesetzt
(17.06.2011) Deutschland hat es versäumt, die EU-Futtermittelrichtlinie zur Sicherheit und Qualität von Tierfutter in nationales Recht umzusetzen
Die Kommission hat daher am 15.6.2011 Deutschland aufgefordert, die noch ausstehenden nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Futtermittelrichtlinie mitzuteilen.
Die Futtermittelrichtlinie regelt die Höchstgehalte an Schwermetallen und botanischen Verunreinigungen in Futtermitteln.
Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Vertrauen in die Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln haben, dürfen unerwünschte Stoffe in Tierfutter gar nicht oder nur in begrenzten Mengen verwendet werden. Eine der zentralen Voraussetzungen für einen gesunden Nutztierbestand in allen Mitgliedstaaten ist geeignetes Qualitätsfutter.
Als unerwünschte Stoffe in Futtermitteln gelten etwa Quecksilber, freies Gossypol oder Nitrite, die eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen.
Die Mitgliedstaaten hätten diese Richtlinie bis zum 1. November 2010 umsetzen müssen, was Deutschland jedoch versäumte. Die Kommission fordert Deutschland im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrensformell auf, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts zu ergreifen.
Kommt Deutschland dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.