Bundesweites Dioxin-Frühwarnsystem geht in Betrieb

(17.06.2011) Bundesrat beschließt Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes

Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ein Dioxin-Frühwarnsystem für Futtermittel und Lebensmittel gesetzlich verankert.

Der Bundesrat hat am Freitag, 17. Juni, dem Vorschlag zugestimmt, schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verpflichtend vorzuschreiben. Bereits am 26. Mai hatte sich das Plenum des Bundestags mehrheitlich für diese Gesetzesänderung ausgesprochen.

Das Dioxin-Frühwarnsystem ist Teil des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette", der von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt wird. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden nun per Gesetz dazu verpflichtet, alle Ergebnisse von Dioxinuntersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten. Auch private Labore, die bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden.

"Mit dem Dioxin-Frühwarnsystem werden Verunreinigungen in Lebensmitteln frühzeitig erkannt und die Überwachungsbehörden können schnell und zielgerichtet eingreifen. Die Lebensmittelkette wird damit sicherer und das Netz der Kontrollen engmaschiger", sagte Aigner am Freitag in Berlin.

"Jetzt liegt es an den Unternehmen und den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland zu leisten."

Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen und eine Verschärfung der Sanktionen festgelegt. Künftig wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer vorsätzlich bestimmten Meldeverpflichtungen nicht nachkommen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro wird bestraft, wer Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt, die nicht zum Verzehr geeignet sind und sich dadurch größere Vermögensvorteile verschafft oder als Wiederholungstäter auftritt.

Die Umsetzung des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" ist in allen zentralen Punkten weit fortgeschritten:

Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette - Stand der Umsetzung

1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe

Das BMELV setzt sich für eine EU-weit geltende Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe ein. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten wird.

Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet worden, in dem die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe festgelegt wird. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.

2. Trennung der Produktionsströme

Das BMELV tritt ein für eine europaweit verbindliche Regelung zur Trennung von Stoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln, von solchen Stoffen, die für andere Verwendungen bestimmt sind. Diese Regelung soll europaweit verbindlich eingeführt werden. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich auch ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten wird.

Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet worden, in dem eine solche Stofftrennung vorgesehen ist. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.

3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle

Das BMELV hat einen Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet, der die Pflicht der Futtermittelunternehmer vorsieht, ihrer Produkte unter anderem auf Dioxine zu untersuchen. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt. Auch zu diesem Punkt hat die EU-Kommission zwischenzeitlich einen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt, der derzeit in Brüssel beraten wird.

4. Meldepflicht für private Laboratorien

Die Pflicht für private Labore, Untersuchungsergebnisse mit bedenklichen Mengen an unerwünschten Stoffen zu melden, wird im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 02.02.2011, hat sich der Bundestag am 26.05. für die Gesetzesänderung ausgesprochen, der Bundesrat hat am 17.06 zugestimmt.

Die Änderung des LFGB tritt in Kürze - einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - in Kraft. Die EU-Kommission hat angekündigt, auch gemeinschaftsweit eine Meldepflicht für Labore im Futtermittelbereich einzuführen; ein entsprechendes Arbeitspapier der EU-Kommission liegt vor und wird derzeit in Brüssel beraten.

5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste

Die in Deutschland etablierte Positivliste für Futtermittel wird von Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung als sinnvolles und vertrauensbildendes Instrument angesehen. Das BMELV setzt sich auf EU-Ebene für eine abschließende und verpflichtende Positivliste ein.

6. Absicherung des Haftungsrisikos

Zur Frage des Haftungsrisikos lässt das BMELV in einer Studie prüfen, welche Schäden durch den Dioxin-Skandal bei wem und in welcher Höhe entstanden sind. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2011 vorliegen.

7. Überprüfung des Strafrahmens

Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat die geplanten Strafverschärfungen am 25.05. befürwortet. Der Bundestag hat der Gesetzesänderung am 26.05. zugestimmt, der Bundesrat am 17.06. Die Änderung des LFGB tritt in Kürze - einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - in Kraft.

8. Ausbau des Dioxin-Monitorings/ Aufbau eines Frühwarnsystems

Die Einführung eines Dioxin-Frühwarnsystems wird im LFGB verankert. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 02.02.2011, hat sich der Bundestag am 26.05. für die Gesetzesänderung ausgesprochen, der Bundesrat hat am 17.06 zugestimmt. Die Änderung des LFGB tritt in Kürze - einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt - in Kraft.

9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

Die Länder haben in ihrer Zuständigkeit eine Projektgruppe eingesetzt, die eine Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung voranbringen soll.

10. Transparenz für die Verbraucher

Zur Verbesserung der Transparenz für Verbraucher hat das BMELV Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf den Weg gebracht und mit den Ressorts abgestimmt. Der Gesetzentwurf zum überarbeiteten VIG soll in Kürze vom Bundeskabinett beschlossen werden.




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