Chloramphenicol in einer Futtermittelvormischung
Nach dem Nachweis des Antibiotikums Chloramphenicol in einer Futtermittelvormischung haben die niedersächsischen Behörden die weitere Verwendung dieser Mischung in der betroffenen Firma untersagt und die Empfängerbetriebe, die diese Vormischung erhalten haben, umgehend informiert.
Am 13. Januar wurden die niedersächsischen Behörden informiert, dass in Sachsen-Anhalt in einer Futtermittelvormischung, die von einem niedersächsischen Unternehmer stammt, Chloramphenicol mit einem Gehalt von 32,6 ng/kg nachgewiesen wurde.
Bei der Betriebskontrolle am 14. Januar durch die niedersächsische Futtermittelüberwachung wurde festgestellt, dass die Ware von einem chinesischen Hersteller stammt und von der betroffenen Firma ohne eigene Bearbeitung an andere weiterverkauft wurde, dort selbst aber nicht eingesetzt worden ist.
Zwei Futtermittelunternehmen, je eines in Sachsen-Anhalt und eines in Bayern sind neben Empfängern in Polen, Irland und der Ukraine beliefert worden. Alle Empfänger wurden umgehend von der Firma über die Lieferung informiert und die Ware zurückgerufen.
Bei der Futtermittelvormischung handelt es sich um eine Vitaminmischung (Vit. A und D3). Es ist sehr ungewöhnlich in einer Vitaminmischung Chloramphenicol nachweisen zu können. Der niedersächsische Betrieb hat für die Zukunft die regelmäßige Untersuchung auf Chloramphenicol veranlasst.
Bei Futtermitteln gilt für Chloramphenicol eine Nulltoleranz. Die nachgewiesene Belastung ist so gering, dass im Fertigfutter nach Berechnungen von Fachleuten die Nachweisgrenze unterschritten wird.
Ein Risiko für Menschen kann auf Grund des geringen Gehaltes an Chloramphenicol in der Futtermittelvormischung ausgeschlossen werden.