Bundesrat verabschiedet 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
Der Bundesrat hat am 5.7.2013 dem Entwurf für das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für mehr Transparenz beim Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung und Reduzierung der Mengen.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die Entscheidung des Bundesrates: "Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Indem wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gezielt minimieren, machen wir in Deutschland einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen."
Der Gesetzentwurf war über Monate zwischen Bund und Ländern verhandelt worden und vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen worden. "Das Vermittlungsverfahren war intensiv, über Strecken kontrovers, jedoch auf allen Seiten auch von einem erkennbaren Willen zur Einigung geprägt.
Wir haben es geschafft, uns auf einen guten Kompromiss zu verständigen", so Aigner.
Ziel der 16. AMG Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren, den Tierhaltern zu ermöglichen, den Einsatz von Antibiotika in ihren Betrieben besser zu überprüfen und wo notwendig zu reduzieren, und der Tierarzneimittelüberwachung der Länder mehr Kontrollbefugnisse zu geben.
Im Einzelnen wird ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten von Antibiotika im Betrieb und einem bundesweiten Vergleich der Ergebnisse eingeführt, an das sich Prüf- und Handlungsverpflichtung der Tierhalter anschließen, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zum Ziel haben.
Tierhalter können anhand der bundesweiten Kennzahlen vergleichen, wie häufig in anderen Betrieben therapiert wird und wie ihre betriebsindividuelle Situation zu beurteilen ist.
Die zuständigen Überwachungsbehörden erhalten Kenntnis über Betriebe, bei denen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen sind, und Anordnungsbefugnisse, die sich auch auf die Art und Weise der Tierhaltung beziehen können.
Ziel ist Transparenz in der Tierhaltung, indem durch den Vergleich der Behandlungshäufigkeiten intensiv und permanent die betrieblichen Ursachen des Einsatzes von Antibiotika ermittelt werden und kontinuierlich an Verbesserungen gearbeitet wird. Das Konzept setzt also da an, wo Antibiotika eingesetzt werden: in den einzelnen Betrieben vor Ort.
Für die Berechnung der Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes ist eine Reihe von Angaben des Tierhalters erforderlich. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass Doppelmeldungen unterbleiben und der Tierhalter auch Dritte mit den Meldungen beauftragen kann.
Das Antibiotika-Minimierungskonzept der 16. AMG-Novelle nimmt die Tierhalter in die Pflicht, bietet ihnen aber auch die Möglichkeit, ihrer Eigenverantwortung als Lebensmittelunternehmer besser nachkommen zu können.
"Ich erhoffe mir, dass die Tierhalter die neuen Regelungen auch als Chance zur Optimierung ihrer Tierhaltung begreifen und akzeptieren können", sagte Aigner. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass der Verwaltungsaufwand für Tierhalter so gering ist wie möglich.
Da die Resistenzen von gefährlichen Krankheitserregern gegen Antibiotika zunehmen, muss der Einsatz von Antibiotika dringend gesenkt werden - in der Tierhaltung wie in der Humanmedizin. "Mit der AMG-Novelle kann die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung innerhalb weniger Jahre deutlich reduziert werden. Das Gesetz wird seine Wirkung nicht verfehlen", so Aigner.
Weitere Informationen zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes unter www.bmelv.de/antibiotikaresistenz