BfR-Symposium zu Risiken bei der Nutzung und Entsorgung von Nebenprodukten, die bei der Schlachtung von Nutzieren anfallen

(25.06.2014) Werden Rinder, Schweine und Geflügel zur Gewinnung von Lebensmitteln geschlachtet, fallen auch Nebenprodukte an, die nicht für den Verzehr bestimmt sind. Dazu gehören neben bestimmten Organen und Körperteilen auch Knochen, Haut, Federn oder Fett.

Aus einem Teil dieser tierischen Nebenprodukte können Folgeprodukte hergestellt werden, die für die Produktion von Kosmetika, Heimtierfutter, Arzneimitteln oder Leder eingesetzt werden. „Nebenprodukte bei der Schlachtung sollten nur weiter verwendet werden, wenn kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt besteht“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Insbesondere muss die Sicherheit von Futtermitteln für Nutztiere gewährleistet sein, damit von Lebensmitteln wie Fleisch oder Milch kein gesundheitliches Risiko für Verbraucher ausgeht. Im Rahmen eines BfR-Symposiums diskutieren Vertreter aus der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, der Lebensmittelbranche und Verarbeiter tierischer Nebenprodukte am 27. Juni 2014 über Risiken der Nutzung und Entsorgung von Nebenprodukten, die bei der Schlachtung von Nutztieren anfallen.

Der Begriff „tierische Nebenprodukte“ ist im EU-Recht definiert und bezeichnet Produkte, die beim Schlachten, bei der Herstellung von Erzeugnissen aus z. B. Milch und Fleisch, bei der Beseitigung toter Tiere oder bei der Tierseuchenbekämpfung anfallen. Dazu zählen Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse, die vom Tier gewonnen werden und nicht für den Verzehr bestimmt sind.

Ein Teil der Nebenprodukte eignet sich als Rohstoff für die Herstellung von Produkten wie Tierfutter, Arzneimitteln und Kosmetika. Allerdings darf weder von der Nutzung der Nebenprodukte, noch von der Entsorgung ein Risiko für Mensch, Tier oder Umwelt ausgehen.

Krisen wie die Verbreitung des BSE-Erregers über Tierfutter, Ausbrüche der Maul-und-Klauenseuche oder Verunreinigungen von Tierfutter mit Dioxin zeigen, dass Nebenprodukte nur unter streng definierten und kontrollierten Bedingungen verwendet werden dürfen.

Im EU-Recht werden Nebenprodukte, die vom Tier stammen, daher entsprechend ihres Risikopotenzials für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Kategorien eingeteilt.

Lediglich aus Kategorie 3, die Produkte mit geringem Gesundheitsrisiko umfasst, darf Futter für Nutztiere mit Einschränkungen hergestellt werden. Zu den Nebenprodukten dieser Kategorie gehört beispielsweise genusstaugliches Fleisch, das nicht als Lebensmittel genutzt wird, weil sich die Vermarktung aus kommerziellen Gründen nicht lohnt.

Kategorie 1 umfasst die Nebenprodukte mit dem höchsten Gesundheitsrisiko, für die im EU-Recht vorgeschrieben ist, wie sie sicher entsorgt werden müssen.

Dazu gehören unter anderem BSE-/TSE-verdächtige Tiere und sogenanntes spezifisches Risikomaterial, wie Rückenmark und Gehirn von über 12 Monate alten Rindern.

Beim BfR-Symposium zum Thema „Tierische Nebenprodukte bei der Schlachtung“ wird im ersten Teil die Beurteilung und amtliche Überwachung von Nebenprodukten diskutiert, die bei der Schlachtung von Schweinen, Rindern und Geflügel anfallen.

Im zweiten Teil stehen die qualitätsgesicherte Rohstoffgewinnung, Aspekte der Nutzung solcher Rohstoffe für Produkte, insbesondere Heimtierfutter, und der globale Warenverkehr von tierischen Nebenprodukten auf der Tagesordnung.




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