Berufsspezifische Informationen für Tierärzte

(08.04.2014) Seit 8. April 2014 finden Tierärzte auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Wissenswertes für ihren Berufsstand.

Die Abteilung Tierarzneimittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hat im neuen Bereich „Für Tierärzte“ zielgruppenspezifische Informationen zusammengetragen und aufbereitet.

Tierärzte erhalten hier aktuelle Informationen sowohl zur Zulassung und Verkehrsfähigkeit von Tierarzneimitteln als auch zu Ruhensanordnungen oder Änderungen von Zulassungen. Sie können in deutschen und europäischen Datenbanken recherchieren, wie ein bestimmtes Arzneimittel angewendet werden muss und welche Bestandteile es enthält.

Publikationen, Erläuterungen und Kommentare zu verschiedenen Themen der Tierarzneimittel, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sowie weiterführende Links runden das Angebot ab. Als Service können Tierärzte Presse- und Hintergrundinformationen sowie Fachmeldungen des BVL zum Thema Tierarzneimittel als Newsletter abonnieren.

Der neue Bereich „Für Tierärzte“ kann über die BVL-Website www.bvl.bund.de > Rubrik Tierarzneimittel oder direkt über den Shortlink www.bvl.bund.de/tieraerzte aufgerufen werden.

Das BVL ist für die nationale und europäische Zulassung von Tierarzneimitteln zuständig. Es überwacht zudem die Entwicklung von Resistenzen auf Antibiotika und berücksichtigt bei der Tierarzneimittelzulassung die Ergebnisse des Antibiotikaresistenz-Monitorings.

Treten bei zugelassenen Tierarzneimitteln unerwünschte Nebenwirkungen auf, so sind pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, dies dem BVL zu melden. Aber auch Tierärzte können das BVL unter www.bvl.bund.de/uaw direkt auf unerwünschte Nebenwirkungen von Tierarzneimitteln hinweisen.




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